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Verdacht des Eingriffs des Justizstaatssekretärs in die richterliche Unabhängigkeit erhärtet

Zur heutigen Sondersitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung zum öffentlich bekanntgewordenen Vorwurf gegen den Staatssekretär Hubert Böning erklärt die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:

"Der Eindruck hat sich verhärtet, dass der Justizstaatssekretär in unzulässiger Weise in die richterliche Unabhängigkeit eingegriffen hat, um einen früheren Termin der Berufungsverhandlung in einem Strafverfahren zu erreichen.Die Motivation des Staatssekretärs, die Bevölkerung vor einem gefährlichen Straftäter zu schützen, kann und muss dahin gestellt bleiben. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und die Rechte der Verfahrensbeteiligten werden vom Gericht, der Staatsanwaltschaft, der Nebenklagevertretung und der Verteidigung wahrgenommen. Es bedarf nicht nur keines weiteren Zutuns aus der Politik, sondern ein solches Eingreifen verbietet sich generell. Jede Einflussnahme auf die Terminierung berührt den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit und ist unzulässig.

Ein Problembewusstsein war im Rahmen der Ausschusssitzung weder bei der Ministerin noch beim Staatssekretär erkennbar, deren Aussagen waren zum Teil widersprüchlich.

Aus Sicht der LINKEN ist das Agieren des Staatssekretärs menschlich vielleicht sogar nachvollziehbar, aber der Rolle und dem Amt eines Justizstaatssekretärs in keiner Weise angemessen.

Mit Blick auf weiteren Aufklärungsbedarf hat DIE LINKE für die nächste Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung beantragt, weitere Beteiligte an diesem Vorgang hören zu wollen. Ferner sollte die vom Richterrat des Landgerichtes Magdeburg gestellte Dienstaufsichtsbeschwerde in keinem Fall vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung bearbeitet werden, um erst gar keinen Eindruck von „Befangenheit“ oder der „Vorwegnahme eines Ergebnisses“ entstehen zu lassen.


Magdeburg, 20. Juni 2017