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Urteil zu Gesetz über Stadt-Umland-Verbände zwingt zu schnellem Handeln

Zur heutigen Verkündung des Urteils des Landesverfassungsgerichts über das Gesetz zu Stadt-Umland-Verbänden erklärt der Abgeordnete:

Zur heutigen Verkündung des Urteils des Landesverfassungsgerichts über das Gesetz zu Stadt-Umland-Verbänden erklärt der Abgeordnete:

„Das Gesetz ist in Teilen nicht verfassungsgemäß, so lautet das Urteil, und das ist letztlich die bittere Konsequenz aus den weit auseinander liegenden Positionen von CDU und SPD beim Problem der Stadt-Umland-Beziehungen. Herausgekommen ist ein fauler Kompromiss, der sich als nicht gerichtsfest erwies.

Natürlich ist festzustellen, dass es in der Konsequenz der vollzogenen Gebietsreform keine Alternative für eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen den kreisfreien Städten und ihrem Umland gibt.

Die Landesregierung ist jetzt gefordert, das Gesetz umgehend in eine verfassungskonforme Fassung zu bringen, damit nicht wieder endlos Zeit verloren wird. Zudem sollte die Landesregierung endlich ihre Verantwortung für die Ausgestaltung der Stadt-Umland-Beziehungen wahrnehmen und als Moderatorin alle Beteiligten an einen Tisch holen, um die drängenden Probleme endlich angehen zu können.

Im übrigen lässt das Urteil des Landesverfassungsgerichts für die Gebietsreform Schlimmes befürchten.“