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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV schleunigst zur Grundlage politischen Handelns machen

Zu Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert

Zu Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert:

„Verfolgt man die Reaktionen von CDU/CSU, SPD, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf des Urteil des Bundesverfassungsgerichts, so drängt sich eine ganz fundamentale Frage auf: Wie konnte Hartz IV jemals im Bundestag und im Bundesrat mehrheitsfähig werden?
Heute jedenfalls klingt es so, als ob alle Beteiligten das schon immer als schrecklich empfanden und froh sind, die Grundgesetzwidrigkeit nun endlich höchstrichterlich bestätigt zu bekommen.

Der Präsident des Bundesverfassungsgericht hat betont, die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder genügten dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht.

Heuchlerisch klingende Betroffenheitskundgebungen sind für die auf Hartz IV angewiesenen Menschen uninteressant. Das Mindeste, was jetzt von den für diese Regelungen Verantwortlichen zu erwarten ist, besteht darin, dass sie zu ihrer politischen Verantwortung für derartige gesellschaftliche Fehlentwicklungen stehen und nicht auf die Vergesslichkeit der Menschen setzen.

Und mehr noch: Diesem Urteil ist nach Geist und Buchstaben Rechnung zu tragen, es ist schleunigst zur Grundlage politischen Handelns zu machen. Die heute in Bund und Land politisch Verantwortlichen stehen in der Pflicht, die Gesetze so zu ändern, dass Betroffenen ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährt wird, das diesen Namen auch verdient. Nicht zuletzt DIE LINKE hat dazu in den vergangenen Jahren hinreichend viele Vorschläge unterbreitet.“

Magdeburg, 10. Februar 2010