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Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Konzept der Schuldenbremse ist nicht tragfähig

Kristin Heiß, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kommentiert die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass das Konzept der Schuldenbremse nicht trägt. Die Sondervermögen sind keine dauerhafte Lösung, da sie eine Umgehung der Schuldenbremse darstellen. DIE LINKE war von Anfang an gegen die Schuldenbremse und sieht sich durch das Urteil in diesem Punkt bestätigt. Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, muss die Landesregierung hierzu eine schnelle Einschätzung vorlegen, um die Auswirkungen auf kommende Haushalte deutlich zu machen.

DIE LINKE nimmt das Gerichtsurteil ernst und wird das Finanzministerium in der morgigen Sitzung des Finanzausschusses auffordern, uns zeitnah eine Folgenabschätzung und eine Planung für Sachsen-Anhalt vorzulegen. Aus unserer Sicht könnte das Corona-Sondervermögen des Landes teilweise vom Urteil betroffen sein. Auch wir verletzten das Prinzip der Jährlichkeit. Im Sondervermögen kann das geplante Geld sehr unkompliziert und schnell von einem Jahr zu anderen umgeschichtet werden oder sogar angespart und in einem der folgenden Jahre eingesetzt werden. Das ist haushaltsrechtlich eine Sonderregelung. Mit dem Sondervermögen werden außerdem Vorhaben finanziert, die das Land für zukünftige Krisen rüsten sollen, die aber im eigentlichen Sinne nichts mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu tun haben. Hier muss überprüft werden, welche Maßnahmen überhaupt eine Corona-Relevanz haben.

Fraglich ist zudem, welche Folgen das Urteil für die Intel-Ansiedlung in Sachsen-Anhalt hat. Aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes sollten eigentlich die Milliarden Euro an Subventionen für die Ansiedlung von Intel zur Verfügung gestellt werden.“

 

Magdeburg, 15. November 2023