Unwürdiges Gezerre um Ersatzschulfinanzierung kann teuer werden
Mitte August wurde im Finanzausschuss die Behandlung eines Gesetzentwurfes zur Ersatzschulfinanzierung abgesetzt, weil das Bildungsministerium das dafür erforderlich Geld nicht angemeldet hatte. Dadurch herrscht nun bei den Schulträgern der freien Schulen erneut große Verunsicherung, wie sie ihre Schulen im laufenden Schuljahr finanzieren können. Den Gesetzentwurf hatten die Koalitionsfraktionen selbst eingebracht, um dadurch in einem beschleunigten Verfahren eine dringende Reparatur am Schulgesetz vorzunehmen. Mit dem Gesetzentwurf soll der bis 31. Dezember 2023 befristete sogenannte 6,35 Prozent-Zuschlages unbefristet verlängert werden, weil das Bildungsministerium seit Jahren bei der angekündigten Neuregelung der Ersatzschulfinanzierung versagt. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:
„Der endlose Streit der CDU mit den Schulträgern der freien Schulen um die gesetzlich garantierte angemessene Finanzierung ist ein unwürdiges Schmierentheater, der das Land teuer zu stehen kommen kann. Schon jetzt schlagen die reihenweise verlorenen sinnlosen Gerichtsverfahren mit zweistellige Millionensummen zu Buche. Der neuerliche Eklat um die Absetzung des Gesetzentwurfs zur Verlängerung des 6,35 Prozent-Zuschlages ist ein neuer Tiefpunkt.
Die Landesregierung und die CDU treten das Schulgesetz und die Landesverfassung mit Füßen. Sie unterlaufen schon seit Jahren die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung und versuchen, in Hinterzimmergesprächen freihändig auszuhandeln, was den Schulträgern der freien Schulen zugestanden werden soll. Das treibt die Schulträger immer wieder vor die Gerichte. Die verlorenen Verfahren sind schallende Ohrfeigen für die Landesregierung.
Die rücksichtslosen Bestrebungen der Landesregierung, finanziellen Druck auf die Schulträger der freien Schulen auszuüben, um die Kosten für den Landeshaushalt niedrig zu halten, können sich aber rächen. Denn es muss befürchtet werden, dass zumindest kleinere Schulträger in Insolvenz geraten, wenn ihnen das Land die Finanzierung noch über längere Zeit zusammenstreicht und ihnen zu geringe Abschläge zahlt. Manche können sich weitere Gerichtsverfahren auch nicht leisten.
Für alle Schüler:innen, die nach einer Insolvenz nicht im privaten Schulbereich verbleiben können und in die öffentlichen Schulen wechseln müssen, ist ein so erzwungener Wechsel eine Belastung und Zumutung. Darüber hinaus werden im öffentlichen Schulsystem durch solche Wechsel nicht nur höhere Kosten erzeugt, die Schulen sind wegen des jetzt schon extremen Lehrkräftemangels auch nicht in der Lage, zusätzliche Schüler:innen aufzunehmen, ohne dass sich dadurch das Unterrichtsangebot für alle noch weiter verschlechtert. Es wäre also ein Pyrrhussieg, wenn sich das Land mit seinem Geschacher durchsetzen würde.
Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, den Schulträgern der freien Schulen unverzüglich ein Signal zu geben, dass es weiterhin bei der zugesicherten Finanzierung mit dem 6,35 Prozent-Zuschlag bleibt, solange kein neues Finanzierungsmodell im Schulgesetz verankert wurde.“
Magdeburg, 5. September 2023