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Untersuchungsausschuss ist nicht zuerst Bildungsveranstaltung

Gudrun Tiedge: Der 10. Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat am heutigen Vormittag die abgebrochene Zeugenvernehmung von Innenminister Holger Hövelmann fortgesetzt. Dazu erklärt die rechts- und innenpol. Sprecherin:

Der 10. Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat am heutigen Vormittag die abgebrochene Zeugenvernehmung von Innenminister Holger Hövelmann fortgesetzt. Dazu erklärt die rechts- und innenpol. Sprecherin:

„Laut Untersuchungsausschussgesetz steht es dem Zeugen zu, vor seiner Vernehmung zur Sache über den Gegenstand der Beweisbeschlüsse im Zusammenhang zu berichten.

Von diesem Recht machte der Innenminister in epischer Breite Gebrauch. Er informierte die Ausschussmitglieder über das von der Landesregierung getroffene Lagebild zum Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt sowie über Handlungsstrategien und eingeleitete organisatorische Maßnahmen im Kampf gegen Rechts.

Die getroffenen Aussagen sind äußerst wichtig, informativ und bedeutungsvoll - keine Frage. Aber, und das muss an dieser Stelle in aller Deutlichkeit gesagt werden, der Vortrag des Innenministers sprengte den Rahmen des Untersuchungsausschusses und des von ihm zu untersuchenden, ganz konkret bestimmten Auftrages.
Denn seine Aufgabe bestand und besteht darin, Vorgänge mit rechtsextremistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund ausschließlich im Verantwortungsbereich der Polizei zu untersuchen und zu klären. Und zu dieser hinreichend bestimmten Problematik war der Innenminister geladen.

Und gerade dazu hätte sich DIE LINKE weitaus mehr an inhaltlicher Tiefe und Details gewünscht.

Nichts desto trotz - wir danken dem Innenminister für die so unverhoffte wie allgemeine Bildungsveranstaltung zum Thema Rechtsextremismus.

Das Fragerecht der Ausschussmitglieder zum eigentlichen konkreten Beweisthema wird davon selbstredend weder tangiert noch eingeschränkt.“