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Ungerechtfertigte Eingriffe in Grund- und Bürgerrechte durch geplante Neuregelungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG)

Zur heutigen öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des SOG durch den Ausschuss für Inneres und Sport erklärt die Innenpolitikerin der Fraktion Henriette Quade

Zur heutigen öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des SOG durch den Ausschuss für Inneres und Sport erklärt die Innenpolitikerin der Fraktion Henriette Quade:

„Die Anhörung hat DIE LINKE in ihren erheblichen Bedenken zum Gesetzentwurf der Landesregierung weitestgehend bestätigt. Es geht aus Sicht der LINKEN um massive, nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Grund- und Bürgerrechte. Es geht um den Versuch der Manifestierung eines repressiven Polizeigesetzes, das schwerpunktmäßig auf polizeiliche und strafrechtliche Repression setzt und so versucht, ein vermeintliches Mehr an Sicherheit vorzugaukeln.

Dies sind die Hauptkritikpunkte der LINKEN:

  • Ausweitung der Videoüberwachung, Videoüberwachung bei alltäglichen Verkehrskontrollen;
  • Legalisierung des bisher illegalen Einsatzes von Staatstrojanern (digitaler Angriff auf private Computer);
  • gesundheitliche Zwangstests bei Verdacht auf HIV und Hepatitis;
  • Möglichkeit zur umfangreichen Abschaltung von Kommunikationsmöglichkeiten;
  • Ausweitung von Befugnissen zur Videoüberwachung, beispielsweise auch bei der Anreise zu Demonstrationen;
  • Rasterfahndung;
  • gesetzliche Ermächtigung zur Einführung von Sperrstunden und zu Alkoholverboten in der Öffentlichkeit.

Aus den genannten Gründen hat DIE LINKE auch massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf.

Eine wesentliche Rolle spielte in der heutigen Anhörung die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten des Landes Sachsen-Anhalt, wie sie von der Fraktion DIE LINKE beantragt wurde. Für DIE LINKE lässt sich - zusammenfassend mit den Worten des ehemaligen Polizeipräsidenten Berlins - festhalten: „ Es gibt kein überzeugendes Argument gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte.“

DIE LINKE hat bereits in den vergangenen Wahlperioden jegliche Verschärfungen des SOG kritisiert und abgelehnt. Der jetzt vorliegende Entwurf bedeutet eine weitere Verschärfung, die DIE LINKE entschieden ablehnt.“

Magdeburg, den 12. Dezember 2012