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Thomas Lippmann zu TOP: Entwurf eines vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

über die Schulgesetznovelle wird ja nun schon seit einigen Wochen öffentlich diskutiert und ich bin in dieser Zeit immer wieder gefragt worden, was die neuen Regelungen denn nun bringen und für wen sie Bedeutung haben. Ich muss gestehen, ich weiß es bis heute nicht.

Lässt man die rein redaktionellen und technischen Änderungen einmal weg, dann bleiben tatsächlich nur die beiden öffentlich kommunizierten Themen übrig – die Schulverbünde für Grundschulen und die Öffnung des Vorbereitungsdienstes. Beide Vorhaben sind jedoch derart schlecht gearbeitet, dass sie praktisch ins Leere laufen.

Die angepriesenen Grundschulverbünde sind nichts weiter als eine simple Außenstellenregelung, die schon längst in die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung hätte aufgenommen werden können ohne dafür das Schulgesetz zu bemühen. Hinzu kommt der Umstand, dass der Schulverbund, so wie er hier vorgestellt wird, als Lösung zum Erhalt von kleinen Grundschulen nichts taugt. Denn nach seiner Bildung wird er über weniger Lehrerstellen verfügen, als zuvor die beiden eigenständigen Schulen hatten. Zusammen mit der allgemeinen Kürzung der Lehrerzuweisung und dem fortschreitenden Lehrermangel ist kaum vorstellbar, dass es auf dieser Grundlage zur Bildung von Schulverbünden kommen wird, weil in aller Regel die Personalressourcen nicht reichen werden, um den Unterricht in der Außenstelle absichern zu können. Kleine Systeme kann man nur erhalten, wenn man dafür mehr Personal aufwendet. Personalkürzung führen dagegen systematisch zu immer mehr Konzentration. Der Gesetzentwurf lässt also befürchten, dass nach seinem Inkrafttreten die bisher gewährten Aus-nahmegenehmigungen für das knappe Duzend Zwergschulen aufgehoben werden und erst dadurch deren Schließung provoziert wird. Ich hoffe, der Minister hat das allen gesagt, die jetzt durch die Schulverbünde auf den Erhalt ihre Schulen hoffen. Die Enttäuschung ist absehbar.

Ich will auch deutlich erklären, dass wir die Pläne der Landesregierung, in den Grundschulen auch in den Klassen 3 und 4 grundsätzlich jahrgangsübergreifenden Unterricht zu erteilen, entschieden ablehnen, wenn sich diese Form des Unterrichts nicht aus einer Entscheidung der Grundschulen auf der Grundlage eines pädagogischen Konzeptes ergibt, sondern ausschließlich durch die Personalverknappung erzwungen wird.

Einziger substanzieller Punkt der ganzen Novelle bleibt also die Öffnung des Vorbereitungsdienstes. Dieser Schritt ist natürlich längst fällig, die Öffnung ist allerdings so klein ausgefallen, dass kaum eine der betroffenen Lehrkräfte hindurchpassen wird. Damit ist offen, ob und wann je ein Seiteneinsteiger diese Chance auf eine volle Lehrerqualifikation nutzen kann. Die meisten werden es jedenfalls nicht können und so werden wieder einmal Lehrkräfte 2. Klasse geschaffen. Sie leisten zwar die gleiche Arbeit in gleicher Qualität, werden aber dauerhafter schlechter bezahlt, weil sie nicht zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden.

Schlimmer als die vorgeschlagenen Regelungen sind allerdings die vielen wichtigen Themen, die der Minister gar nicht erst aufgreift. Wir haben beispielsweise schon vor fast einem Jahr einen umfangreichen Gesetzentwurf zu § 16a eingebracht, um die Gewinnung von Lehrkräf-ten an den freien Schulen auf eine neue Grundlage zu stellen. Diese Probleme werden von der Landesregierung weitgehend ignoriert.

Wir haben durch mehrere Anträge deutlich gemacht, dass die Schulsozialarbeit als Dauer-aufgabe des Landes in unserem Schulgesetz verankert werden muss, um langfristig die Fortführung und Erweiterung des Projektes „Schulerfolg sichern“ zu gewährleisten und es nach dem Auslaufen der EU-Förderung aus Landesmitteln zu finanzieren.

Wir haben hier im hohen Haus und im Bildungsausschuss schon mehrfach darüber debattiert, dass die schulgesetzlich vorgeschrieben verlässliche Öffnungszeit an den Grundschulen längst nicht mehr an allen Schulen gesichert ist und aufgrund des fortschreitenden Mangels an pädagogischen Mitarbeiter*innen und Lehrkräften immer mehr zur reinen Beaufsichti-gung verkommt. Wir müssen daher im Schulgesetz klarstellen, dass und wie die verlässliche Öffnungszeit mit pädagogischen Angeboten ausgestaltet wird, wenn wir sie weiter aufrecht erhalten wollen. Dazu soll künftig die Unterstützung durch die Träger der Hort ermöglicht und natürlich auch bezahlt werden.

Letztlich hat das geradezu unwürdige Anhörungsverfahren gezeigt, dass es zu einer völligen Entwertung der Einbeziehung externen Sachverstandes und dadurch auch zur Missachtung gegenüber den anzuhörenden Fachorganisationen führt, wenn der Gesetzgeber hierzu keine Mindestvorgaben für die Anhörungsfristen macht. In unserem Antrag fordern wir eine Min-destfrist von vier Wochen ohne Anrechnung von Ferienzeiten.

Damit habe ich in der Kürze der Zeit nur die wichtigsten Probleme benannt, für die wir in unserem umfangreichen Änderungsantrag konkrete Lösungen und Formulierungen vor-schlagen. Mit dem Änderungsantrag wurden weitere wichtige Themen bearbeitet und wir werden auch in den Ausschussberatungen darüber hinaus noch eine ganze Reihe substanzieller Vorschläge unterbreiten. Ich hoffe, dass die Koalitionsfraktionen bereit sind, sich diese Vorschläge gründlich anzusehen und mit der notwendigen Fachlichkeit zu diskutieren. Wir müssen endlich anfangen Probleme zu lösen und sie nicht immer verdrängen und aussitzen.