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Tarifeinheit - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts keine wirkliche Überraschung

Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich der Tarifeinheit erklärt die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Edeltraud Rogée

Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich der Tarifeinheit erklärt die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Edeltraud Rogée:

„Die Tarifeinheit - also „Ein Betrieb - eine Gewerkschaft - ein Tarifvertrag“ - war viele Jahre Normalität. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht nun gekippt. Allerdings: Das Gericht hat nur nachvollzogen, was Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände seit vielen Jahren organisieren und umsetzen. Ziel war und ist die Zerschlagung der Gewerkschaftseinheit und des Arbeitnehmerzusammenhalts. Seit Jahren werden aus Unternehmen Abteilungen und Unternehmensteile ausgegliedert, um Tarifverträge außer Kraft zu setzen.

Der Arbeitgeberpräsident klagt nun über die Spaltung der Belegschaften durch das Urteil. Die Arbeitgeber aber haben vor Jahren schon ihr Urteil über die Tarifeinheit gesprochen, indem sie Unternehmen ohne Tarifbindung in den Arbeitgeberverbänden in den Ländern - auch in Sachsen-Anhalt - zugelassen haben. Systematisch wurde die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen verhindert, die Zeitarbeit wurde immer stärker ausgeweitet.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge hätten die Tarifeinheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen in einer Branche gesichert. Aber immer wieder haben Arbeitgeberverbände, wenn Tarifverträge nötig waren, diese mit so genannten christlichen oder gelben Gewerkschaften abgeschlossen, die sehr wenige Mitglieder hatten und haben. Das Resultat waren Tarifverträge, die am untersten Level liegen.

Seit Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund oder die Lockführergewerkschaft in Arbeitskämpfen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen erfolgreich waren, wird die Situation problematischer.

Es sollte im Interesse der Arbeitgeberverbände liegen, wenn sie für die Bildung von Betriebsräten eintreten und Arbeitnehmern die Chance ließen, tatsächlich Einfluss auf ihre Arbeits- und Einkommensbedingungen nehmen zu können. Die Tarifbindung von durchschnittlich 50 % der Arbeitnehmer in deutschen Unternehmen hat der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts längst vorgegriffen.

DIE LINKE fordert die Arbeitgeber auf, ihrer Verantwortung dafür gerecht zu werden, dass Unternehmensstrukturen wieder eine Einheit bilden und auch die Nebengewerke zusammengehören. Nur dann ist die von den Arbeitgebern geforderte Tarifeinheit von Betrieb und Tarifvertrag gewährleistet.“

Magdeburg, 24. Juni 2010