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Swen Knöchel zu TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Sie haben soeben hier ausgeführt: Schade, dass das Bundesverfassungsgericht nicht Kriterien formuliert hat, an denen wir uns festhalten können. Verzeihung, das Bundesverfassungsgericht ist in unserem Land die Institution, an die sich Bürger wenden können, wenn sie meinen, ein Gesetz - hier das Besoldungsgesetz - stimmt nicht mit der Verfassung überein. Das Bundesverfassungsgericht repariert Fehler. Für Besoldungsgesetze sind wir in diesem Hause zuständig. Daher kann man sich nicht in Richtung Bundesverfassungsgericht wegducken. Das machen wir aber eigentlich schon seit Jahren. Mit der Föderalismusreform, als die Zuständigkeit für die Besoldung auf die Länder übergegangen ist, begann der Wettbewerbsföderalismus. Jedes Land - bis auf die, die es sich leisten konnten -entdeckten in ihren Beamten die Sparschweine.

Das Erste war: Das Weihnachtsgeld war weg. Das Zweite war: Die Tarifergebnisse wurden nicht in vollem Umfang umgesetzt. Das Dritte war: Sie sind zu spät umgesetzt worden. Das Vierte war: Es ist eine Kostendämpfungspauschale eingeführt worden, und zwar genau zu dem Zeitpunkt, zu dem die Quartalsgebühren in den Arztpraxen abgeschafft worden sind.

Damals haben wir eine Kostendämpfungspauschale eingeführt - immer nur mit dem Argument: Wir müssen sparen. Unsere Aufgabe ist es aber nicht, am Landespersonal zu sparen, sondern unsere Aufgabe ist, das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip umzusetzen. Dazu bedarf es eben mehr als zu prüfen, ob das, was wir hier tun, gerade noch so verfassungsgemäß ist. Die Aufgabe lautet, die Menschen, die für unser Land ihre Haut zu Markte tragen, ordentlich zu bezahlen. Dazu sind wir als Gesetzgeber in der Pflicht.

Dieser Pflicht sind wir nur unzureichend nachgekommen. So kam es dazu, dass im Falle der Richter die Besoldung für verfassungswidrig erklärt worden ist, und zu erwarten war, dass das für die A-Besoldung auch erfolgen würde. Für Sachsen ist es erfolgt. Deswegen haben wir jetzt gesagt, wir gehen schnell voran und ändern das. Wir ändern das Gesetz aber wieder so, dass wir uns sehr nah an diesen Grenzen bewegen, die das Verfassungsgericht formuliert hat. Das Verfassungsgericht ist zu Recht ein zurückhaltendes Organ. Es sagt nur, was überhaupt nicht geht. Aber das heißt noch lange nicht, dass das, was Sie hier formuliert haben, dem Alimentationsprinzip entspricht. Das war auch nie ein Problem für die oberen Besoldungsgruppen in Sachsen-Anhalt. In diesen waren die Unterschiede zu den anderen Bundesländern gar nicht so groß. Daran kann man sehen, wer Besoldungsgesetze schreibt. Das Problem waren vielmehr die unteren Besoldungsgruppen, nämlich die Polizisten, diejenigen, die in den Justizvollzugsanstalten oder in den Finanzämtern arbeiten. Sie waren vor allem die Leidtragenden und sind an der Verfassungswidrigkeit herumgeschrammt.

Alles das wollen Sie jetzt reparieren. Aber Sie reparieren es auf eine komische Weise. Wenn ich Ihr Gesetz lese, dann stelle ich fest, dass in zwei Ländern eine ähnliche Situation besteht. Sachsen repariert es so und wir unzureichend. Sie begründen, man hätte es auch wie in Sachsen machen können, aber das wäre ganz schön teuer gewesen. Also wieder nur Sparschweinargumente.

Wie gesagt, wir haben uns nicht an Sachsen orientiert. Dann haben Sie gesagt: Außerdem gibt es in Sachsen und in Sachsen-Anhalt unterschiedliche Teuerungsraten. Das ist schön. Jetzt werden die Nuancen genau aufgerechnet. Warum passiert das zum Beispiel nicht beim TV-L? Das ist ein bundesweit ausgehandelter Tarifvertrag. Warum koppeln wir überhaupt die Beamtenbesoldung vom Tarifgeschehen ab?

Das Ziel unserer Fraktion ist, dass es im öffentlichen Dienst für gleiche Arbeit adäquate Bezahlung gibt. Das heißt, das, was in der Tarifautomatik ausgehandelt wird, sollte auf den Beamtenbereich übertragen werden. Nur so kommen wir zu einem gerechten Ergebnis. Das ist besser, als diese politischen Sparschweinspielereien zu betreiben, die Sie in den letzten Jahren gemacht haben.

Aber nicht nur die Besoldung ist das Ärgernis. Für die Beamtinnen und Beamten kommt hinzu, dass seit Jahren die Beförderungsmittel unterdurchschnittlich sind, sodass Menschen Arbeit leisten und nicht dafür bezahlt werden. Das ist die nächste Baustelle, über die wir nachdenken müssen.

Ja, ich halte es für richtig, dass wir im Finanzausschuss über diesen Gesetzentwurf sprechen. Meine Hoffnung ist, dass dieser Gesetzentwurf den Finanzausschuss nicht so verlässt, wie er in diesen hineinkommt, sondern dass es uns gelingt, darin im Interesse der Beschäftigten unseres Landes sinnvolle Änderungen zu vollziehen.