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Swen Knöchel zu TOP 10: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Unsere Fraktion wird nichts davon abhalten, dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, mit dem die Finanzausgleichsmasse für die Kommunen um 80 Millionen Euro aufgestockt werden soll, zuzustimmen.

Nichtsdestotrotz einige Anmerkungen. Wir haben heute den 2. September. Ausgezahlt werden soll am 10. Oktober. Die meisten Kommunen geben sich Mühe und planen jetzt ihre Haushalte für das nächste Jahr. Das heißt, mit Blick auf den größeren Umfang von Mitteln, die wir jetzt in die Kommunen geben, wird in der Regel nicht mehr in den Gemeinderäten, Stadträten bzw. Kreistagen darüber beschieden, wie sie ausgegeben werden. Das sind eher Mittel im Bereich des Bürgermeisters.

Ich sage das nicht, weil ich das für schwierig erachte. Insgesamt haben wir die  Mittel in diesem Jahr im Vergleich zur Mittelfristplanung um 105 Millionen Euro aufgestockt. Das ist allerdings noch immer problematisch: Wir werden uns tatsächlich erst im nächsten Jahr wieder dem Niveau annähern, das wir in der letzten Legislaturperiode verlassen haben.

Das Problem wird aber sein, dass das, was Sie vorhaben, sehr frühzeitig kommuniziert werden muss, weil ansonsten die Gemeinderäte wieder nur einen Planungsvorlauf haben, der auf das alte FAG abzielt, und die Haushaltsplanung in den Gemeinden dann eben nicht auf die neuen Summen und Verteilungsmechanismen zurückgeht, sondern eben noch auf die alten. Es wird dann Konsolidierungshaushalte geben. Das zusätzliche Plus ist wahrscheinlich nicht geeignet, einen Nachtragshaushalt in den Kommunen zu produzieren, und wird demzufolge wieder durch Verwaltungshandeln ausgegeben werden. Davor warne ich. Deswegen bitte ich, frühzeitig zumindest Ihre Planungen und Orientierungen für die Kommunen bereitzustellen, damit die Mittel in kommunaler Selbstverwaltung verwendet werden können.

In der Rede des Herrn Olenicak von der AfD kam immer das Wort vor: die Kommunen. Die Kommunen gibt es nicht. Wir haben in unserem Bundesland zahlreiche Landkreise, Städte und Gemeinde. Wir haben sehr unterschiedliche Situationen. Bitte betrachten Sie meine Kleinen Anfragen, die ich im Sommer dieses Jahres gestellt habe. Wenn Sie diese lesen, werden Sie feststellen: Es gibt Kommunen, die seit Jahren Kassenkredite tilgen, die keine Kredite mehr bedienen müssen und Rücklagen bilden. Es gibt aber auch Kommunen, die das nicht können, weil sie andere Probleme haben. Darin besteht die eigentliche Herausforderung an das neue FAG, nämlich tatsächlich den Verfassungsauftrag, unterschiedliche Steuerkraft auszugleichen und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land sicherzustellen, zu erfüllen.

Dabei geht es nicht mehr darum, möglichst nach dem alten System Geld zu verteilen, ohne dabei zu schauen, wie dies wirkt und ankommt. Vielmehr müssen wir unser FAG problemorientierter stricken. Das ist eine Herausforderung. Ich bin mir nicht sicher, ob das alles schon in diesem Jahr bewältigt werden kann. Aber Sie haben gesagt: Bis zum Ende der Legislaturperiode passiert dann nichts mehr. Das finde ich schwierig, obwohl ich auch weiß, dass Kommunen Sicherheit brauchen.

Ich habe jetzt sehr viel über das kommende FAG gesprochen, nicht so sehr über die 80 Millionen Euro, weil die Erwartungen im Land hoch sind. Unsere kommunalen Finanzprobleme stellen sich nicht nur aufgrund der zu geringen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel - das auch -, sondern auch aufgrund des Problems der Binnenverteilung. Dieses Problem müssen wir genauso angehen wie die Frage der kommunalen Finanzausstattung.