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Swen Knöchel zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Ein weiterer Akt in der Besoldung der Landesbediensteten nach Kassenlage. Diesmal reden wir sehr viel über die Worte Verfassung, verfassungsmäßig. Jetzt machen wir Verfassungsmathematik, anstatt das Alimentationsprinzip umzusetzen, nach dem nämlich jeder Landesbedienstete entsprechend seiner dienstlichen Stellung so zu besolden ist, dass ihm eine angemessene Lebensführung möglich ist.

Was wären dafür die Kriterien? Ich denke, Kriterien wären die Tarifabschlüsse im vergleichbaren Angestelltenbereich. Das würde Sinn machen. Aber die Vergangenheit hat immer mehr zu einer Entkopplung zwischen beiden Besoldungssystemen geführt.

Uns geht es nicht darum, dass sie gleich sind, aber sie müssen vergleichbar sein. Diese Vergleichbarkeit haben sie verloren durch die Schritte, die das Verfassungsgericht zu seinem Urteil bewogen hat. Sachsen-Anhalt hat in einem ersten Schritt die jährliche Sonderzahlung, das Weihnachtsgeld, rigoros gestrichen. Während andere Bundesländer es zumindest teilweise wieder eingeführt haben, hat Sachsen-Anhalt immer wieder auf die Kassenlage verwiesen. Ich glaube, damit muss Schluss sein. Wir müssen unseren Landesbediensteten zumindest wieder eine Perspektive eröffnen, dass sie, so wie die Beamten der anderen Bundesländer, wieder eine angemessene Besoldung und ein Weihnachtsgeld bekommen.

Aus diesem Grund schlagen wir vor, in diesem Jahr mit 500 Euro einzusteigen. Der Vorschlag ist nicht neu, den haben wir im vergangenen Jahr schon gemacht. In der Debatte erklärten CDU und SPD, dass sie unserem Vorschlag dieses Mal nicht zustimmen, weil es die Sonderzahlung im nächsten Jahr geben wird. Weil scheinbar immer Weihnachten ist, erzählen Sie immer um die Weihnachtszeit, dass es im nächsten Jahr sein wird. Wir glauben Ihnen das nicht. Stimmen Sie hier zu.

In weiteren Schritten wollen wir diese Sonderzahlung jedes Jahr um 200 Euro erhöhen. Das heißt, wir überbeanspruchen den Landeshaushalt nicht, sondern wir machen das schrittweise mit Perspektiven für die Bediensteten, bis das vergleichbare Entgelt erreicht ist.

Stimmen Sie bitte unserem Vorschlag zu, wenn Ihnen Ihr Gerede vom Januar noch etwas wert ist. Sie haben versprochen, in diesem Jahr gibt es Weihnachtsgeld. Wenn es das nicht gibt, dann liegt es an Ihnen und dann wird man Sie auch in Zukunft nicht ernst nehmen. Im Übrigen haben wir mit diesem Gesetzentwurf einige Probleme, weil er sich eben nur an der Verfassungsmäßigkeit orientiert. Deswegen werden wir dem Entwurf nicht zustimmen, wir werden uns der Stimme enthalten.