Swen Knöchel zu TOP 06: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Die Koalitionsfraktionen beantragen heute die einmalige Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 44 Millionen Euro und die Verteilung innerhalb einer Sonderzuweisung im Verhältnis der Schlüsselzuweisung auf die kommunalen Gruppen. Ausgezahlt werden soll das Ganze am 10. Oktober.
Das ist in dem Finanzausgleichsgesetz dieses Jahres schon die zweite Sonderzuweisung, die Sie im Verhältnis zu den Schlüsselzuweisungen verteilen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wird es noch eine dritte Sonderzuweisung geben, die Sie im Verhältnis für Schlüsselzuweisungen verteilen wollen.
Nun würde ich meine Äußerungen der letzten Jahre Lügen strafen, wenn ich sage, unsere Fraktion sagt dazu: Nein. Nein, wir sagen dazu nicht Nein. Trotz alledem möchte ich ein paar Dinge ansprechen. Der Finanzminister hat es ähnlich getan. Gestern wurde die kommunale Kassenstatistik veröffentlicht. Sie ist Ihnen zugegangen und Sie haben gesehen, dass es über alle kommunalen Gruppen das vierte Mal in Folge mehr Einnahmen als Ausgaben im kommunalen Bereich gab -über alle Gruppen. Im Durchschnitt war der Dorfteich einen halben Meter tief und trotzdem ist die Kuh ersoffen. Deshalb wird es Zeit, dass wir nicht nur darüber reden, mehr Geld in die Kommunen zu geben, sondern die Frage stellen, wo wir das Geld brauchen. Es ist Zeit für Binnendifferenzierung. Der derzeitige kommunale Finanzausgleich ist strukturblind, seine Hauptangaben sind Steuerkraft und Einwohner. Ich habe sehr wohl Ihren Koalitionsvertrag gelesen. Ihm entnehme ich, dass Sie aus diesem Grundsatz der Verteilung zunächst nichts ändern wollen und eine Evaluierung auf das Ende der Legislaturperiode schieben, was ich für falsch halte, denn es ist offensichtlich, dass Kommune in Sachsen-Anhalt nicht Kommune ist, Stadt ist nicht Stadt, Region ist nicht Region.
Wir haben sehr unterschiedliche Regionen mit sehr unterschiedlichen Problemen. Wenn wir diese alle über die Einwohner scheren, kommen wir möglicherweise zu keinem zutreffenden Ergebnis. Der Herr Finanzminister sprach an, dass er die Finanzstrukturkommission wieder ins Leben rufen möchte. Ich möchte daran erinnern, dass unsere Fraktion seit mehreren Jahren vorschlägt, nicht nur diese Form der Strukturkommission, sondern eine Gemeindefinanzkommission unter Einbeziehung kommunaler Spitzenverbände, der kommunalen Gruppen, der entsprechenden Ministerien und Landesämter zu berufen und dort über kommunale Bedarfe, kommunale Unterschiede und Verteilmechanismen zu sprechen, damit wir am Ende zu einem einvernehmlichen Gesetz kommen können, das die Probleme unserer Kommunen aufnimmt.
Wie gesagt, die Verteilungsgießkanne „Einwohner“ wird dem nicht gerecht und ist auch nicht der Verfassungsauftrag des kommunalen Finanzausgleichs. Ich möchte dafür noch einmal werben. Wir werden das in der Debatte zu dem Gesetz mit einbringen, der sicher in den Ausschüssen beraten wird. Wir werden noch in diesem Jahr über das Finanzausgleichsgesetz für die kommenden Jahre sprechen, wobei wir auch darüber diskutieren müssen, wie wir zu dem Bedarf kommen.
44 Millionen Euro wollen Sie jetzt über die Schlüsselzuweisung, 21 Millionen Euro wollten Sie heute über das KiFöG verteilen. Sie, Herr Finanzminister, sagen, wir machen das über nicht getätigte Ausgaben. Das halten wir für falsch. Ich denke, wir müssen den Landeshaushalt in seiner Gesamtheit betrachten. Wir haben für den kommunalen Bereich Zuweisungen von 3 Milliarden Euro. Die stehen darin.
Schauen Sie in den Vorbericht. Damit liegen wir sogar ganz gut im Schnitt der fünf neuen Bundesländer. Das Problem ist hierbei wiederum die Binnendifferenzierung und die Strukturblindheit der Verteilung. Die Verteilmechanismen dieser 3 Milliarden Euro führen nicht zu dem Ergebnis, um zu einer ausgewogenen Finanzverteilung zu kommen. Aus diesem Grunde halte ich es für sinnvoll, dass wir, wenn wir über den kommunalen Finanzausgleich reden, das komplette Paket betrachten und dass wir uns den Haushalt in seiner Gesamtstruktur anschauen und nicht darauf warten, was wird nicht oder was wird vielleicht nicht ausgegeben - das Prinzip Hoffnung. Dazu wäre das geeignete Mittel, um das Parlament einzubeziehen, einen Nachtragshaushalt einzubringen. Dann wäre es uns gelungen, über diese Strukturen noch einmal zu sprechen. Das tun Sie leider nicht. Das bedauern wir.
Wie gesagt, wir werden dieses Gesetz sicher nicht ablehnen, weil es am Ende bedeutet: mehr Geld für die Kommunen. Aber ohne eine wirkliche differenzierte Betrachtung kommunaler Finanzbedarfe, fürchte ich, werden wir im nächsten Jahr, wenn die kommunale Kassenstatistik veröffentlicht wird, noch einen höheren Überschuss über alle Kommunen sehen, ohne dass wir die Probleme der Kommunen, die wirkliche finanzielle Probleme haben, gelöst haben. Deswegen brauchen wir eine differenzierte Sicht.
Lassen Sie uns bitte darüber gemeinsam reden, wie wir dabei vorgehen können, was uns dazu einfällt, und lassen Sie uns nicht nur ein einzelnes Gesetz, sondern den gesamten Haushalt betrachten. Denn es geht letztlich darum, den Kommunen - und gestern haben Sie sich alle zur kommunalen Selbstverwaltung bekannt - das zu ermöglichen. Dazu brauchen Sie die notwendigen Mittel. Das FAG ist nur ein Teil dieses kommunalen Gesamtfinanzpaketes.