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Swen Knöchel zu TOP 01: Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses / Transparenz schaffen. Eigene Kompetenzen stärken

Die Beraterbranche hat Konjunktur, ein Umsatzwachstum 2005 mit 13,2 Mio. Euro auf 27 Mio. Euro in 2015 - das ist eine Zuwachsrate von 104 % in 10 Jahren. Politik hat daran nicht unwesentlichen Anteil, über die Ursachen habe ich in der letzten Sitzung dieses hohen Hauses berichtet. Die Unfähigkeit von Ministern, eigene Entscheidungen zu treffen oder ihre Unlust, zu einer getroffenen Entscheidung zu stehen und sich stattdessen hinter einem teuer erkauften Rat zu verstecken, sind ein Teil des Beraterunwesens. Der andere, meine Damen und Herren, hat seine Ursachen in fehlendem Personal, und auch diese haben die Damen und Herren Ministerinnen zu vertreten, die Ihnen hier berichten, der Beratervertrag ist alternativlos. Die Alternative wäre gewesen, Personalentwicklung zu betreiben und sich den Sachverstand ins Ministerium zu holen, der für eine gute Führung des Landes erforderlich ist.

Das oft kolportierte Argument, man finde diesen Sachverstand auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr, lässt sich trefflich widerlegen. Das Land baut Personal ab, um angeblich zu sparen und kauft sich stattdessen für teuer Geld Berater ein. Na mal im Ernst, würden Sie sich da noch beim Land bewerben, wenn Sie für viel mehr Geld das Gleiche bei McKinsey tun können? Selbst das Nachwuchsproblem haben Sie selbst geschaffen. Und statt zu sparen, verschwenden Sie das Geld der Bürger für Leistungen, die Sie mit ein bisschen Intelligenz billiger haben könnten.

Im vorliegenden Antrag, meine Damen und Herren von CDU und SPD, haben Sie die Gelegenheit, Ihre Irrtümer einzugestehen und umzukehren, zurück zu einer soliden Personalpolitik. Die Kompetenzen, derer das Land ständig bedarf, sollen nach diesem Antrag wieder in Ministerien, und nicht in externen Beraterfirmen gebündelt sein.

Frau Präsidentin, wir beschäftigen uns in dieser verbundenen Debatte mit einem Antrag von Abgeordneten der AfD auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der ebenfalls auf einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss abzielt. Daneben hat meine Fraktion einen Antrag gelegt, der als Einziger die Konsequenzen zieht, die aus dem unwürdigen Spiel zu ziehen ist, das die Fragmente der Koalition die letzten Wochen aufgeführt haben. Stimmen Sie dem zu, können Sie das Spiel beenden und zum Wohle unseres Landes die richtigen Konsequenzen aus den Verfehlungen der letzten Regierung Haseloff ziehen.

Doch stattdessen setzen Sie an zu einem neuen Akt im unwürdigen Spiel an, in dem es nur wenig um die letzte Regierung Haseloff geht, sondern dessen Spielregeln das ganz gewöhnliche Mobbing der jetzigen Regierung Haseloff sind.

Die AfD beantragt einen Untersuchungsausschuss, um aufzuklären, welche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Ministerium der Finanzen und der Investitionsbank über Beratungsleistungen bestehen. Zweck des Vertrages war, das hat die Akteneinsicht schon auf Seite 1 einer E-Mail offenbart, die Fortführung von Beraterverträgen mit dem isw (Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung) über die Investitionsbank.

Das Ganze spielte sich im Jahr 2013 ab, welches uns nicht nur wegen des Hochwassers, sondern auch wegen der Sparpolitik der damaligen Landesregierung in Erinnerung ist. Damals sollten Hochschulen und Universitätsklinika erhebliche Summen einsparen. Bei der Kultur,  der Jugendarbeit, den Vereinen, den Kommunen wurde ungeniert gekürzt. Selbst den Schwächsten der Gesellschaft, nämlich den Blinden in die Tasche zu greifen, entblödete sich diese Regierung und die sie tragenden Koalitionsparteien nicht.
Und während die Herren Haseloff und Bullerjahn, aber auch der Herr Fraktionsvorsitzende Schröder den Blinden, also unverschuldet in Not geratenen Menschen ungeniert erklärten, für sie sei kein Geld da, genehmigte sich der Finanzminister Beraterverträge für 900.000 Euro im Jahr. Das meine Damen und Herren ist der wirkliche Skandal, das macht mich so wütend.

Möglicherweise in einem Anflug von Restscham entschloss sich der Finanzminister, diesen Skandal am Parlament vorbei zu organisieren -  gegen den Rat seiner Mitarbeiter*innen, gegen geltendes Haushaltsrecht und gegen bestehende Beschlüsse des Landtages zur Vorlage von Beraterverträgen.

Der unheilbare haushaltsrechtliche Verstoß ist der, dass der Finanzminister seinen Staatssekretär den Vertrag vor Beschlussfassung des Landtages über den Haushalt unterzeichnen und in Kraft setzen ließ. Dass er die im Geschäftsbesorgungsvertrag verankerten Beraterverträge nicht zur Genehmigung im Finanzausschuss vorlegte, begründet den Verstoß gegen Landtagsbeschlüsse. Das alles kam ans Licht, als der Landesrechnungshof die Beraterverträge prüfte. In seinem Bericht und in den auf unseren Selbstbefassungsantrag vom Juni vorgelegten Akten ist alles nachlesbar, der ganze Skandal mit all seinen Facetten. Ja, wer wollte, konnte sogar im Vorfeld nachlesen, was der Landesrechnungshof ans Licht brachte, nämlich in den Kleinen Anfragen meiner Kollegin Angelika Klein aus dem Jahr 2014. Amüsant, um kein Schimpfwort zu gebrauchen, in den Ministeriumsakten nachzulesen, war übrigens die Akribie, mit der das Ministerium bei der Beantwortung dieser kleinen Anfragen um jede Formulierung gerungen hat, was darauf hindeutet, dass ganz klar Unrechtsbewusstsein im Finanzministerium bestand.

Dass dieser Vertrag übrigens eine Angelegenheit der gesamten Landesregierung und nicht nur des Finanzministeriums war, darauf deutet ein in den Akten befindlicher Vorgang hin, in welchem eine Staatssekretärin des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums ihren Anteil an den Beratungsleistungen des isw einforderte. Oder, auch im Haushalt 2015/2016 nachzulesen, die Veranschlagung der Gelder für das Statistische Landesamt, die dieses vom isw bekam, durch das Innenministerium. Hier schließt sich übrigens der Bogen zu meinen Eingangsbemerkungen. Das Statistische Landesamt, dass fachlich jederzeit in der Lage gewesen wäre, der Regierung die Daten zu liefern, die sich das Finanzministerium über das isw für teuer Geld vom sich selbst sozusagen kaufte, hatte eine Konstante. Es war und ist chronisch unterbesetzt. Ein vernünftiges Personalkonzept für diese wichtige Behörde von Minister Stahlknecht könnte dem Land viel Geld ersparen. All das war der Landesregierung Haseloff eins bekannt und im Übrigen war es ahnbar.

Wozu also, meine Damen und Herren von der AfD, einen Untersuchungsausschuss? Können Sie nicht lesen oder waren Sie zu faul dazu? Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist ein Instrument um aufzuklären, was im Dunkeln liegt. Der Sachverhalt, den Sie aufklären wollen, liegt aber so klar im Hellen, dass es Sie fast blenden sollte. Der Untersuchungsausschuss ist das scharfe Schwert der Opposition, es wird zur stumpfen Waffe, wenn Sie damit blind ins Gras hauen. Der zu untersuchende Sachverhalt ist bekannt, und eine richtige Opposition fordert an der Stelle Konsequenzen, wie Sie sie in unserem Antrag nachlesen können. Sie wollen Verantwortliche ermitteln, die bekannt sind, vermutlich um nach zwei Jahren Untersuchungsausschuss den Rücktritt von Jens Bullerjahn zu fordern - lächerlich. Sie haben sich damit zum Teil jenes Spiels machen lassen, welches die Koalition hier in diesem Saal aufführt.

Exemplarisch dafür, dass es mehr Spiel als tatsächliche Aufklärungsarbeit ist, kann der von der Justizministerin, die zugleich dem Geichstellungsressort vorsteht, ist der Vertrag zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter, der im Dezember 2015 geschlossen wurde.

Zunächst zum Sachverhalt: Das Gleichstellungsministerium schloss einen Werk- und Dienstleistungsvertrag zur Umsetzung der Gleichstellungsstrategie der EU. Ziel waren Unterstützungsleistungen beim Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Infrastruktur. Der Vertrag hatte einen Umfang von 1,9 Millionen Euro und sollte in den Jahren 2016 bis 2022 umgesetzt werden.
Das im Vertrag verankerte Ziel, war Gegenstand zahlreicher Debatten in diesem Haus, die Herangehensweise der vormaligen Landesregierung ließ sich regelmäßig als halbherzig und defizitär beschreiben. Was für die Gleichstellungspolitik galt, galt auch für das Vergabe- und Vertragsabschlussverfahren. Es wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt, wo eine europaweite erforderlich war. Im Vergabeverfahren wurden unzulässige Nachverhandlungen getätigt.

Und: Obwohl der Vertrag umfangreiche Beratungsbestandteile enthielt, wurde er dem Finanzausschuss nicht zur Genehmigung vorgelegt. Das, was als symptomatisch für die Regierung Haseloff eins gelten kann, traf auch hier zu. Vergaberecht und Landtagsbeschlüsse wurden umgangen bzw. nicht einmal in Erwägung gezogen. Frau Kollegin Kolb, selbst wenn sie es gut gemeint haben sollten, gut gemeint ist nicht gut gemacht. Im Gegenteil, Sie haben dem Anliegen des Vertrages durch die schlampige und rechtswidrige Vorgehensweise erheblichen Schaden zugefügt und ihrer Nachfolgerin den Weg eröffnet so zu handeln, wie sie gerade handelt.

Im Finanzausschuss berichtete das Gleichstellungsministerium nämlich, dass bereits im Frühsommer die Anwesenheit der Auftragnehmerin bei einer innerministeriellen Runde die Aufmerksamkeit der Ministerin weckte. Sie fragte sich, wer diese Frau sei, die da sitzt und ließ prüfen. Monate später, just in dem Moment als die Causa Investitionsbank in der medialen Aufmerksamkeit zu sinken begann, berichtete die Volksstimme dann im Frühherbst über diesen Vertrag. Name der Auftragnehmerin, Vertragssumme, Vergabefehler und den Umstand, dass nicht mal der Beauftragte für den Haushalt im Bilde gewesen sei, wurden von gut unterrichteten Kreisen an die Presse gegeben.
Der Punkt mit dem Beauftragten für Haushalt erwies sich übrigens als unwahr, im Finanzausschuss wurde berichtet, dass dieser nicht nur im Bilde war, sondern höchst selbst die Mittel im Finanzministerium beantragte und von diesem genehmigt bekam. Auch wurde der Landtag über die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in einer Drucksache unterrichtet. Ich erwähne das deshalb, weil damit klar ist, die Informationen konnten nicht von der Fachebene des Justizministeriums kommen, da diese eine solche Falschinformation nicht verbreitet hätte.

Interessant Frau Ministerin Keding, Herr Staatsminister Robra, ist auch der Umstand, dass der komplette Vertrag Gegenstand einer Drucksache wurde. Interessant deshalb, weil gerade diese Landesregierung bei der Beantwortung von kleinen Anfragen penibelst auf die Schutzwürdigen Interessen Dritter drängt. Interessant und auffällig und sicher kein Zufall, Frau Ministerin Keding.

Auffällig auch, dass die Offenlegung eines in der Tat fragwürdigen Vertrages ihrer Vorgängerin so ziemlich die einzige gleichstellungspolitische Initiative von Ministerin Keding war. Ich fürchte und habe den Eindruck, dass es dieser Ministerin nicht wirklich ernst ist mit den hohen, unter Haushaltsvorbehalt stehenden Gleichstellungszielen dieser Koalition. Ein Koalitionsabgeordneter brachte es im Finanzausschuss auf den Punkt: Die gleichstellungspolitischen Ziele der Koalition sind erreicht, wenn die CDU sich eine Frau zur stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wählt. Klingt wie ein schlechter Witz, aber in Zusammenschau mit dem Agieren der Ministerin, so fürchte ich, es ist schlecht bestellt um die Gleichstellungspolitik im Land.
Deshalb Herr Ministerpräsident, prüfen Sie bitte, ob dieses Thema bei Frau Ministerin Keding richtig angesiedelt ist. Ich erwarte, dass die Fehler und Versäumnisse behoben und dann in angemessener Form die gleichstellungspolitischen Ziele umgesetzt werden.

Die Beratervertragsaffäre der Vorgängerregierung zu benutzen, um die eigene Unlust am Ressort zu demonstrieren, ist also auch eine Facette des unwürdigen Spiels der vergangen Wochen. Herr Staatsminister Robra war der erste, der dieses Spiel mit dem Feuer erkannte und dem Vernehmen nach unter Androhung von Entlassungen die allenthalben entsandten „Schnüffelbrigaden“ zur Ordnung rief. Einen Fehler hat das Ganze, Herr Staatsminister: Wenn eine Schublade vor Unordnung überquillt, räumt man sie auf und versucht nicht, sie zwangsweise zu schließen. Ihre Erkenntnis war richtig, Ihre Schlussfolgerung jedoch falsch.

Und so kam schon wenige Tage später ein neuer Vorgang ans Licht. In einer Ausschusssitzung wurde eingestanden, dass eine Studie zur Einführung elektrisch betriebener Linienbusse, welche die NASA in Auftrag gegeben hatte, weder durch die Staatssekretärsrunde noch durch den Finanzausschuss genehmigt wurde. In einem Nebensatz erfuhr das Parlament, dass die Landesregierung bereits 2006 ihre Beschlüsse zur Vorlage modifiziert hatte und dass die Ressorts daraus schlussfolgerten, diese Modifizierung gelte auch für Parlamentsbeschlüsse. Dieser Vorgang machte klar, dass das Vorgehen von Finanzminister Bullerjahn und Gleichstellungsministerin Kolb eben kein Ausrutscher war, es wurde klar, die Umgehung des Parlaments hatte in der vormaligen Landesregierung System und seit 2006 eine lange Tradition.

Interessant in diesem Zusammenhang war die Reaktion der CDU, die sonst voller Aufklärungseifer und Rücktrittsüberlegungen war. Im Falle ihres Landesvorsitzenden erklärte Frau Kollegin Feußner, man solle sich nicht so haben, schließlich könne das Parlament nicht jeden Beratervertrag prüfen, und bei diesem handele es sich eh um eine fachspezifische Leistung, die das Parlament überfordere. Das erklärte Frau Feußner, nicht ohne den Satz nachzuschieben, dass natürlich alles, was die SPD geführten Ressorts getrieben hätten, schlimm sei. Abgesehen davon, dass die geschätzte Frau Kollegin Feußner mit der Annahme, es handele sich um eine fachspezifische Studie, falsch liegt, ist der Vorgang bemerkenswert.
Die Studie war erstellt worden, da der Landtag der Landesregierung mit dem Doppelhaushalt aufgab, ein Konzept zur Förderung der Elektromobilität vorzulegen, nachzulesen im Einzelplan 13, Titel 891 64. Der Auftrag der Studie war also die Erstellung eines vom Parlament geforderten Konzeptes und keiner technischen Begutachtung.

Bemerkenswert an diesem Vorgang war vor allem, dass Ministerpräsident Haseloff hiernach die Reißleine zog, Fehler einräumte und Konsequenzen ankündigte. Ich hätte erwartet, dass die Landesregierung die Vorgänge untersucht, Regelwerke zu Abstellung der Missstände schafft und dem Parlament hiervon berichtet. Aber Pustekuchen, die Landesregierung forderte in der Kabinettspressekonferenz einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Hat es so etwas in Deutschland schon mal gegeben, dass ein Regierungschef, der über zehntausende Mitarbeiter verfügt, erklärt, er werde der Lage in seiner Regierung nicht mehr Herr und brauche das Parlament? Eine Bankrotterklärung klingt nicht anders.

Und im Übrigen hat Ihr Untersuchungsausschuss auch nichts mit Aufklärung zu tun. Aufklärung hat einen Zweck, nämlich den, Verfehlungen und Missstände aufzudecken, um sie zeitnah abzustellen. Sie dient nicht dazu, sich im Koalitionsstreit aufzumunitionieren.

Das Wesentliche an der Aufklärung sind also die Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind. Schauen wir uns doch einmal Ihren Untersuchungsausschuss an, der soll zunächst, wie von der AfD gewünscht, die bekannten Tatsachen der Investitionsbank hin und her wälzen, und wenn es nichts mehr zu wälzen gibt, soll er sich den anderen Verträgen zuwenden. Ich tippe mal, mit meinen Erfahrungen aus dem 13. Untersuchungsausschuss, das wäre dann in zwei Jahren, also 2018. Auch diese Behandlung wird dann sicher ihre Zeit brauchen, so dass die aufgeklärten Sachverhalte so um 2020 herum vorliegen und dann Konsequenzen gezogen werden können. Das meine Damen und Herren der Koalition ist Unsinn.

Bereits im letzten Finanzausschuss hat der Präsident des Landesrechnungshofes zugesagt, auch für die aktuellen Zeiträume eine Prüfung der Beraterverträge vorzunehmen. Und wenn ich jemanden zutraue, mit dem geboten Maß an Kompetenz diese Sachverhalte zu prüfen und darzustellen, dann ist das der Landesrechnungshof. An uns wäre es, die Konsequenzen zu ziehen. Dazu braucht es Ihren Ausschuss nicht, der ist Zeitschinderei oder anders formuliert, eine Beerdigung des Themas erster Klasse.

Deshalb bitte ich Sie, lassen Sie es und folgen Sie unserem Antrag:

  • Die Landesregierung soll vorstellen, welche Konsequenzen sie aus den bekannten Vorgängen aus dem Bericht des Landesrechnungshofes zu ziehen gedenkt.
  • Sie soll vortragen, welche personellen Ressourcen sie benötigt, um in den Kernbereichen ihrer Aufgaben ohne Fremdvergaben ihre Aufgaben zu erfüllen.
  • Und wir als Parlament müssen prüfen, in welchem Umfang  Landeshaushaltsordnung und der Beschluss zur Transparenz der Beraterverträge angepasst werden müssen.


So vermeiden wir zeitnah unwirtschaftliches Verhalten im Umgang mit Beraterverträgen, beenden das unwürdige Spiel der letzten Wochen und können als Parlament wirksam unserer Kontrollpflicht gegenüber der Regierung nachkommen. Untersuchungsausschüsse sind in diesem Falle ungeeignet. Wir werden sie ablehnen.