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Suchtbekämpfung statt Haushaltsaufbesserung

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum staatlichen Glücksspielmonopol erklärt der Abgeordnete Gerald Grünert

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum staatlichen Glücksspielmonopol erklärt der Abgeordnete Gerald Grünert:

„Der Europäische Gerichtshof ist mit seiner Entscheidung, bezogen auf das staatliche Monopol beim Glücksspiel, konsequent. Wer das eigentliche Ziel zur Begründung eines staatlichen Monopols beim Glücksspiel, nämlich die Einengung und Bekämpfung der Spielsucht, außer Acht lässt und versucht, fehlende finanzielle Mittel im Bereich von sozialen, sportlichen und kulturellen Projekten über eine möglichst hohe Abschöpfung aus dem Glücksspiel zu erzielen, der missachtet nicht nur seine eigene Zielstellung, sondern auch die Entscheidung des Bayrischen Landesgerichtshofes. Dieser hatte klare Prämissen zur Begründung eines staatlichen Monopols im Bereich des Glücksspiels benannt.

Einen Freibrief zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil nicht gegeben, denn er hat nicht das deutsche Monopol an sich als rechtswidrig eingestuft. Die Kritik richtet sich gegen den Versuch, über intensive Bewerbung des Glücksspiels das Ziel der Bekämpfung der Spielsucht verlassen zu haben.

Die LINKE spricht sich für eine Beibehaltung eines staatlichen Monopols aus, jedoch mit der klaren Ausrichtung auf die Suchtbekämpfung, nicht auf eine Haushaltsaufbesserung.“

Magdeburg, 9. September 2010