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Stefan Gebhardt zu TOP 21: Mit der Reform der Rundfunkfinanzierung auch Strukturreformen prüfen

Dass wir diesen Antrag nicht für zustimmungsfähig halten, haben wir ja deutlich gemacht mit der Tatsache, dass wir einen Alternativantrag vorgelegt haben. Ich will in der Kürze der Zeit auf den Ursprungsantrag eingehen und noch einmal begründen, warum wir diese Punkte so nicht mittragen können.

Ich fange mit Punkt 1 an. Dem können wir aus zwei Gründen so nicht zustimmen. Wir haben, wie Sie ja wissen, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgelehnt, eben gerade wegen aus unserer Sicht doch erheblicher Gerechtigkeitsdefizite, die der Staatsvertrag aufweist und die auf die Beitragszahlerinnen und -zahler zukommen. Deshalb können wir ihn im Nachhinein nicht hochleben lassen, wie das in Punkt 1 formuliert ist.

Weiterhin wollen Sie die Auffassung beschließen, dass langfristig Stabilität des künftigen Rundfunkbeitrags geschaffen wurde.

Meine Damen und Herren! Wenn wir das so beschließen würden, dann könnten wir im nächsten Satz auch gleich beschließen, die KEF abzuschaffen. Wenn wir jetzt festlegen, der Rundfunkbeitrag bleibt langfristig stabil, dann frage ich mich: Wozu brauchen wir noch eine Kommission, die den Bedarf der Anstalten real ermittelt?

Ich will noch einmal deutlich für die LINKE sagen, dass wir an dem Instrument der KEF uneingeschränkt festhalten wollen und dass es sinnvoll ist, dass weder die Politik noch der Staat die Gebührenhöhe festsetzt oder sich mit Beschlüssen darauf verständigt. Sie wissen, dass das Verfassungsgericht der Politik diesbezüglich mehrmals die Grenzen deutlich aufgezeigt hat.

Zu Punkt 2 Ihres Antrages. Darin geht es darum, Einsparpotenziale beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu prüfen. Sie nennen darin zwei konkrete Aspekte, wohin die Reise gehen soll. Das eine ist Ihre Kritik an den Doppelübertragungen bei ARD und ZDF; das Zweite sind die digitalen Spartenkanäle.

Wissen Sie, ARD und ZDF hatten im Jahr 2010 Gebühreneinnahmen von mehr als 7 Milliarden €. Davon haben sie 700 Millionen € für Sportrechte und 500 Millionen € für Unterhaltung ausgegeben.

Sechs digitale Spartenkanäle, die hauptsächlich auf ein junges Publikum zugeschnitten werden, kosten nicht einmal 100 Millionen €, und Sie reden an der Stelle von Einsparpotenzialen. Vor diesem Hintergrund muss ich doch wirklich noch einmal die Frage nach Aufwand und Nutzen stellen.
 
Ich glaube, dass es andere Ursachen hat, weshalb Sie jetzt an die digitalen Spartenkanäle heranwollen. Das ist die Tatsache, dass die Digitalkanäle für den kommerziellen Rundfunk immer gefährlicher werden, weil sie nämlich zunehmend ihr Publikum finden. „ZDFneo" und „ZDFkultur" machen es gerade vor. Herr Herbst hat die Zahlen genannt.

Meine Damen und Herren! Wir stehen übrigens beim Fernsehen quasi vor dem digitalen Durchbruch. Mit der Abschaltung des analogen Satellitensignals werden alle Satelliten-Kunden nur noch digitale Sender empfangen können. Also sind auch die digitalen Spartenkanäle künftig für alle Satelliten-Kunden zugänglich. Daher droht damit natürlich eine öffentlich-rechtliche Konkurrenz für so manchen kommerziellen Sender. Die wollen Sie an der Stelle offensichtlich beseitigen.

Zu den Doppelübertragungen will ich nur so viel sagen: Das schöne Beispiel Königshochzeiten taugt an der Stelle nun gerade nichts. Daran kann man viel inhaltliche Kritik haben. Aber das war nun einmal das Preiswerteste, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk an der Stelle machen konnte.

Außerdem muss ich noch anmerken: Sie müssen aufpassen, dass die Geschichte mit den Doppelübertragungen nicht zur Doppelmoral wird; denn wir können uns nicht aussuchen, wo wir Doppelübertragungen haben wollen oder wo nicht. Das tun Sie aber; zumindest tut das die Politik.

Wir haben einen Bundestagspräsidenten, der nicht müde darin wird, immer wieder zu betonen, dass er vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwartet, dass die Bundestagsdebatten nicht nur bei „Phoenix", sondern noch doppelt und dreifach bei ARD und ZDF übertragen werden. Ich kenne übrigens auch keine Kritik, dass die Bundespräsidentenwahl von ARD und ZDF zeitgleich übertragen wurde. Da passt es der Politik. Ich glaube, wenn das nicht so gewesen wäre, wäre ein Aufschrei an der Stelle zu hören gewesen. Ich will nur davor warnen, dass wir uns das aussuchen und denken, wir sind die Programmdirektoren und sagen: An dieser Stelle dürfen Sie Doppelübertragungen machen und bei anderen Stellen dürfen Sie es nicht. Das gefällt uns nicht.

Zu Punkt 3. In Bezug auf die Barrierefreiheit besteht, glaube ich, ein großer Konsens darin, dass wir das alle unbedingt weiter ausgebaut haben wollen. Der Unterschied besteht nur in Folgendem - das haben wir in unserem Alternativantrag deutlich gemacht -: Wir haben uns in unserem Alternativantrag konsequent an die Formulierung gehalten, die als Protokollerklärung aller Bundesländer im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verankert ist. Dabei sind die kommerziellen privaten Anbieter eingeschlossen. Warum verweisen Sie an der Stelle ausgerechnet auf die, die hier bereits sehr viel tun, und lassen die kommerziellen Anbieter außen vor? Die Erklärung dafür schulden Sie uns.

Wenn Sie Barrierefreiheit im Rundfunk ernst meinen, dann bitte schön für das gesamte duale System und nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wobei dieser selbstverständlich eine besondere Aufgabe hierbei hat.