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Stefan Gebhardt zu TOP 19: Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Jugendmedienschutz

Um die Inhalte des 14. Rundfunkänderungs-Staatsvertrags kann es jetzt an dieser Stelle nicht gehen, weil uns der Inhalt noch gar nicht bekannt ist. Das Ziel des Antrags der FDP ist die Vorlage des Textes des Entwurfes des Staatsvertrages im Ausschuss.

Das ist auch eine gute Tradition. Das hat bei den letzten beiden, beim Zwölften und beim 13. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag, auch gut funktioniert. Wir hatten vorher die Zeit, auch mit Anhörungen im Ausschuss aktiv zu werden, uns eine Meinung zu bilden und dieses Meinungsbild dem Ministerpräsidenten vor der Unterzeichnung und vor der Abstimmung des Staatsvertrags mit auf den Weg zu geben. Denn nach der Unterzeichnung und Abstimmung ergibt eine Stellungnahme des Ausschusses nur noch wenig Sinn.

Noch in der letzten Woche soll am Text des Entwurfes des Staatsvertrages redaktionell gearbeitet worden sein. Das muss ich bezweifeln, denn uns wurde von der Landesregierung im Ergebnisprotokoll über die Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien mitgeteilt, dass die sich bereits am 25. Februar 2010 abschließend mit dem Entwurfstext befasst und eine Beschlussempfehlung erarbeitet haben.

Diese lautet: Die Regierungschefs der Länder sollen den Entwurf zustimmend zur Kenntnis nehmen und ihn zu einem neuen Termin - am 10. Juni 2010 - unterzeichnen. Das deutet zumindest darauf hin, dass am 25. Februar 2010 der Entwurfstext des Staatsvertrages fertig war und danach den Ministerpräsidenten überreicht wurde.

Auch wir als Parlamentarier sollten mitreden können. Dahinter steckt auch eine grundsätzliche Frage. Wir haben gestern und heute viel über den Wert des Parlamentarismus diskutiert. Dazu gehört dann auch, dass wir bei solchen Staatsvertragsentwürfen die Möglichkeit erhalten, Anhörungen durchzuführen und Stellungnahmen abzugeben. Das wollen wir auch bei dem 14. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag im Fachausschuss tun. Wir stimmen dem FDP-Antrag zu.