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Stefan Gebhardt zu TOP 16: Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung des Kultursenates des Landes Sachsen-Anhalt

DIE LINKE hat darum gebeten, den Gesetzentwurf nicht ohne Debatte zu behandeln, sondern wenigstens eine Dreiminutendebatte abzuhalten, weil wir kurz auf einen Fakt hinweisen möchten.

Grundsätzlich möchte sich meine Fraktion dem Anliegen nicht verschließen. Wir werden auch der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss zustimmen. Mit den drei Paragrafen des Gesetzentwurfes

  • •    wir lösen den Konvent auf,
  • •    mit der Auflösung endet auch die Amtszeit der Mitglieder
  • •    und das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft,

ist es aber nicht getan.

Nicht alle Aufgaben, die der Kultursenat hat, können automatisch zum Beispiel vom Kulturkonvent übernommen werden. Ich will darauf hinweisen, dass wir hier einstimmig den Beschluss zur Errichtung des Kulturkonvents gefasst und uns auch über die Besetzung des Kulturkonvents verständigt haben. Wir haben zum Beispiel beschlossen, dass jede Organisation, die im Kulturkonvent vertreten ist, nur eine Vertreterin in den Kulturkonvent entsenden darf, bis auf eine Organisation, die zwei Vertreterinnen und zwei Stellvertreterinnen entsenden durfte: Das ist der Kultursenat.

Ich habe in der Sitzung des Kulturkonvents am letzten Montag die Frage gestellt, wie man mit den Mitgliedern umgeht, die vom Kultursenat in den Kulturkonvent entsandt wurden. Es bestand der eindringliche Wunsch, dass diese Mitglieder im Kulturkonvent weiterarbeiten dürften. Sie sind aber nicht als Person berufen, sondern von einer Institution entsandt worden. Die Institution schaffen wir gerade ab. Das ist eine Debatte, die wir im Ausschuss führen müssen.

Zweiter Punkt. Wir haben ein Gesetz zur Kunststiftung im Land. Die Kunststiftung hat einen Stiftungsrat. Der Stiftungsrat besteht aus fünf Vertretern der Politik und aus vier Vertretern aus Kunst und Kultur. Es ist ein schwieriges Mischungsverhältnis, wenn die Politik bei Entscheidungen der Kunststiftung in der Überzahl ist. Unter den vier Vertretern aus Kunst und Kultur befindet sich ein Vertreter des Kultursenats. Wenn wir diesen auch noch abziehen, weil es keinen Kultursenat mehr gibt, dann gibt es im Stiftungsrat der Kunststiftung nur noch drei Vertreter aus Kunst und Kultur. Das sind Probleme, denen wir uns stellen müssen. Das hat mit Gesetzesfolgenabschätzung zu tun.

Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion noch ganz herzlich bei den Kultursenatorinnen und -senatoren für die geleistete Arbeit bedanken. Ich glaube, sie haben in den letzten Jahren eine gute Arbeit geleistet und die eine oder andere Empfehlung gegeben, die wir in der Landespolitik aufgegriffen und umgesetzt haben.