Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Stefan Gebhardt zu TOP 13: Kulturkonvent des Landtages von Sachsen-Anhalt

Es ist jetzt elf Jahre her, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt die Landesregierung beauftragt hat, ein Landeskulturkonzept zu erarbeiten. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, es war ein Anliegen meiner damaligen, der PDS-Fraktion, ein solches Kulturkonzept zu entwickeln. Dies stieß anfangs bei anderen Fraktionen auf große Skepsis. Kultur könne man nicht planen, nicht von oben vorgeben, Kultur müsse von unten wachsen - so lauteten damals die kritischen Stimmen in dieser Debatte. Letztlich kam es im Landtag aber doch zu einem großen Konsens, und die Grundidee, dass ein längerfristiges und offen angelegtes Landeskulturkonzept sinnvoll ist, setzte sich durch. Gestritten wurde lediglich noch über den Begriff, also ob man es Landeskulturplan, Landeskulturkonzept oder -leitlinien bezeichnet. Doch auch dieser Streit wurde beigelegt und im November 2004 legte die damalige Landesregierung das Landeskulturkonzept vor.

In Vorbereitung hierauf gab es eine umfangreiche Bestandsaufnahme der kulturellen Situation im Land. In die Erarbeitung dieser Bestandsaufnahme wurden Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende sowie Kulturvereine und -verbände einbezogen, um das kulturelle Gesicht unseres Landes möglichst genau zu beschreiben.  

Angesichts der finanziellen Probleme, die sich bei der Kulturförderung insbesondere auf der kommunalen Ebene zeigten, sollten mit der Kulturkonzeption Wege aufgezeigt werden, wie Kultur in Sachsen-Anhalt gezielt wachsen kann, wie das Land künftig gezielt kulturelle Diskurse befördern will und wo in der Förderpolitik gezielt Prioritäten und Schwerpunkte gesetzt werden sollen.

Das umfangreiche analytische Material wurde zu einer Kurzbeschreibung des Kulturlandes Sachsen-Anhalt verdichtet. In zehn Thesen legte die Landesregierung ihre kulturpolitische Förderstrategie dar. In neun Kapiteln wurden konzeptionelle Vorstellungen zur Gestaltung der Kulturlandschaft aufgezeigt. Zu ausgewählten Schwerpunkten, wie unter anderem der Kulturfinanzierung, der Entwicklung von bürgerschaftlichem Engagement, der kulturellen Bildung, dem Stiftungswesen, den Unesco-Welterbestätten, dem Marketing und der Öffentlichkeitsarbeit, präsentierte die Landesregierung ihre kulturpolitischen Ansätze und Ziele.

Zugegebenermaßen entsprach das von der damaligen CDU-FDP-Regierung vorgelegte Kulturkonzept bei Weitem nicht all unseren Erwartungen. Dennoch lag ein kulturpolitisches Grundsatzdokument vor, an dem das Handeln des Landtages und der Landesregierung künftig gemessen werden konnte. Vielleicht ist die Existenz dieses gemeinsamen Kulturkonzeptes ein Grund dafür, dass es im Kulturausschuss des Landtages doch immer wieder gelungen ist, bei kulturpolitischen Entscheidungen ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den Fraktionen zu erzielen.  

Nun könnte man meinen, alles sei gut. Das alte Kulturkonzept erlaube es, einfach so weiterzumachen und die Kulturpolitik in den kommenden Jahren irgendwie schon hinzubekommen. Dies hieße aber aus unserer Sicht, dass wir die Augen vor den konkreten Problemen im Kulturbereich verschließen würden und beispielsweise die Kommunen als einen wesentlichen Träger der Kulturförderung im Regen stehen lassen würden. Wir alle wissen, dass das Volumen des Landeshaushalts in den nächsten Jahren schrumpfen wird. Mit der selbst auferlegten Schuldenbremse werden die Probleme in der Kulturförderung eben auch nicht kleiner, sondern eher größer. Wir alle wissen von der Finanznot der meisten Kommunen in Sachsen-Anhalt und müssen neue Antworten finden, wenn wir wollen, dass die Kommunen auch künftig noch in der Lage sind, Kulturförderung aktiv zu betrieben.

Hinzu kommt die Tatsache, dass sowohl mit der Kreisgebietsreform als auch mit der Gemeindegebietsreform Sachsen-Anhalt kommunal neu gegliedert wurde und somit auch neue Rahmenbedingungen für die kommunale Kulturförderung existieren. Außerdem liegt bekanntermaßen seit einiger Zeit der Abschlussbericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ vor, in dem eine Vielzahl von Empfehlungen für das Kulturland Deutschland, aber auch für seine Bundesländer enthalten ist.

All dem müssen wir uns stellen. Dies alles sind für uns gute Gründe, um ein neues Landeskulturkonzept einzufordern.  

Für uns stellt sich aber auch die Frage, wer ein solches Konzept am besten erarbeiten kann. In diesem Zusammenhang haben wir uns mit dem Vorschlag der Regierungsfraktionen der SPD und der CDU auseinandergesetzt, einen Kulturkonvent einzuberufen. Auch der Kultusminister hat in Presseäußerungen bereits die Idee eines solches Konvents für Sachsen-Anhalt erläutert.  

Ich möchte für meine Fraktion sagen, dass wir die Idee der Einrichtung eines Kulturkonvents grundsätzlich begrüßen. In einem Punkt unterscheidet sich unser Ansatz aber offenbar von dem der Koalitionsfraktionen: Wir möchten nicht, dass ein solcher Konvent als Beratungsgremium beim Kultusministerium angebunden ist. Wir wollen, dass der Kulturkonvent, wie es sich auch beim Bildungskonvent bewährt hat, beim Landtag von Sachsen-Anhalt angebunden wird.

Die Kulturförderung ist in Artikel 38 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verankert. Davon leiten wir ab, dass die Bewertung und die künftige Gestaltung der Kultur in Sachsen-Anhalt in die Hände der gewählten Abgeordneten gehören. Wir, die gewählten Abgeordneten, sind schließlich diejenigen, die bei den Haushaltsberatungen über den Umfang und die Art und Weise der Kulturförderung entscheiden werden. Wir sind demzufolge auch die ersten Ansprechpartner, wenn es um die Förderung für Künstler und Kulturschaffende, Vereine, Verbände, Träger und Institutionen geht. Außerdem gibt es bereits ein Beratungsgremium im Kultusministerium. Das ist der Kultursenat, dessen Existenz auf einem Gesetz beruht, welches seinerzeit im Landtag einstimmig verabschiedet wurde. Ein zweites, ähnliches Gremium, das parallel zum Kultursenat arbeitet, wäre aus unserer Sicht überflüssig. Dies würde auch die Idee der Einrichtung eines Konvents degradieren. Aus diesem Grund bitten wir den Landtagspräsidenten, den Kulturkonvent nach dem Vorbild des Bildungskonvents als Fachgremium beim Landtag einzusetzen.

Im Übrigen ist die Anbindung an den Landtag noch aus einem weiteren Grund sinnvoll. Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass der Konvent die Aufgabe haben soll, ein neues Landeskulturkonzept zu erarbeiten. Wenn dieses eine Wirksamkeit entfalten soll, braucht die Konzeption ein hohes Maß an Verbindlichkeit. Das Kulturkonzept muss im Landtag beraten und beschlossen werden. Wenn wir dies nicht tun, wäre die Verbindlichkeit einer solchen Konzeption nicht gewährleistet. Sie wäre nicht mehr als eine bunte Broschüre mit dem Bild des Ministers auf der Umschlagseite, in der zwar mit Sicherheit auch kluge Ideen und Ansätze enthalten sind, bei der sich aber niemand verpflichtet fühlen würde, diese irgendwie umzusetzen. Wir wollen aber ausdrücklich einen hohen Grad an Verbindlichkeit erreichen. Das geht aus unserer Sicht nur, wenn eine Legitimation durch den Landtag, durch das Parlament erfolgt.

Zur Fortschreibung des Kulturkonzepts haben wir in unserem Antrag fünf Themenkomplexe genannt, zu denen der Kulturkonvent Empfehlungen für die künftige Entwicklung erarbeiten soll.

Der erste Punkt widmet sich dem kulturellen Selbstverständnis Sachsen-Anhalts. Wir müssen uns aus unserer Sicht darüber verständigen, welches die identitätsstiftenden kulturellen Einrichtungen und Angebote für Sachsen-Anhalt sind und was wir konkret tun wollen, um diese zu etablieren und mit ihnen nach außen zu wirken. Grundlage hierfür ist eine nachhaltig angelegte Evaluation landesbedeutsamer Kultureinrichtungen. Hierzu liegen bereits von unterschiedlichen Autoren verschiedene Listen vor, aus denen hervorgeht, welche Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt von besonderer Bedeutung sind. Am bekanntesten ist mit Sicherheit das von Paul Raabe vorgelegte Blaubuch mit den kulturellen Leuchttürmen und Gedächtnisorten in den neuen Bundesländern. Allein an dem darin aufgenommenen Winkelmann-Museum in Stendal, welches bislang nicht über eine institutionelle Förderung des Landes verfügt und Jahr um Jahr um das Überleben ringt, kann man verdeutlichen, dass die Zusammenstellung in Listen das eine ist, dass aber unser Votum über die Landesbedeutsamkeit hinzukommen und sich dann auch irgendwie im Rahmen der Finanzzuweisungen niederschlagen muss.
Ich bin mir dessen bewusst, dass dies ein sehr streitbarer Kraftakt werden wird. Diese Bewertung in einem breiten Diskurs vorzunehmen, erscheint uns jedoch unausweichlich.

Ein weiteres Beispiel ist das Spannungsfeld zwischen Hoch- und Breitenkultur. Die so genannte Breitenkultur wird fast ausschließlich von den Kommunen gefördert und gewährleistet. Wir sehen jedoch zunehmend Schwierigkeiten bei den Kommunen, neben den professionell betriebenen Kultureinrichtungen auch noch die Arbeit von soziokulturellen Verbänden und Vereinen zu unterstützen. Das breite und sehr häufig ehrenamtliche Engagement ist jedoch das Unterpfand für ein lebendiges kulturelles Leben. Das sich ständig neu konstituierende Spannungsverhältnis zwischen Hoch- und Breitenkultur bedarf einer aktuellen Auflösung. In enger Verbindung hiermit steht auch die Positionierung zu den unterschiedlichen Anforderungen an die Kulturförderung in den Städten, in den urbanen Zentren und in den ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts. Hier geht es um wohnungsnahe Angebote in den Gemeinden, um die Erreichbarkeit von beispielsweise Theaterangeboten, Bibliotheken, Musikschulen und um vieles andere, womit sich der große kulturelle Reichtum des Landes für den Einzelnen erst erschließt.

Dass Kulturförderung gleichzeitig ein nicht unbedeutender Wirtschaftsfaktor im Land ist, gehört zu den Binsenweisheiten der Politik. Denn bekannt ist auch, dass sich ein in diesem Bereich eingesetzter Euro niederschlägt in drei Euro Einnahmen beim Kartenverkauf für Veranstaltungen, beim Tourismus, bei den Hotels oder in der Gastronomie. Dennoch stellt sich die Frage: Tun wir auf diesem Gebiet genug oder bedarf es einer besseren und gründlicheren Planung sowie einer Bewertung dessen, was wir in den letzten Jahren schon getan haben? Händel-Festspiele, Telemann-Tage, Kurt-Weill-Fest, die Landesausstellungen, das Reformationsjubiläum, das Jubiläum „800 Jahre Anhalt“, unsere Weltkulturerbestätten, der Harz oder die Altmark als Kulturlandschaften - all dies sind Tourismusmagnete. Aber vermarkten wir sie auch ausreichend? Wir behaupten, das kulturelle und das kulturpolitische Potenzial unseres Landes sind größer. Eine bessere Nutzung dieser Potenziale erweitert unsere Spielräume bei der Kulturförderung; zumindest könnte sie das.  

Eine weitere, wenn nicht sogar die zentrale Herausforderung für den Kulturkonvent wird darin bestehen, Vorschläge für eine künftige adäquate Finanzierung der Kultur im Land zu unterbreiten. Wir haben es hierbei mit einem Bündel von Fragen zu tun, für die wir neue Antworten brauchen. Ein Beispiel hierfür ist die Theater- und Orchesterförderung. Das Land nutzt seit Mitte der 90er-Jahre das Instrument der öffentlich-rechtlichen Verträge, mit denen zweckgebundene Landesmittel bereitgestellt werden. Dieser Weg hat sich bislang durchaus bewährt, mit dem aber die Schließung von Theatern nicht verhindert werden konnte. Die Kommunen, in denen sich beispielsweise ein Theater befindet und die hierfür die finanzielle Hauptlast tragen, sind zunehmend damit überfordert, diese Einrichtungen ausreichend zu finanzieren. Es gibt Haustarifverträge, verbunden mit Angebotskürzungen und vermehrten Schließtagen. Angesichts der degressiven Haushaltsentwicklung in Sachsen-Anhalt und der Sparauflagen für alle Ressorts ist der Landeshaushalt auch bezüglich des Fördervolumens für Theater und Orchester an einer Grenze angekommen. Die Fraktion DIE LINKE ist davon überzeugt, dass wir für die überregional ausstrahlenden Kultureinrichtungen eine neue Form der Finanzierung, eine solidarische interkommunale Finanzierung, brauchen. Auch das wird ein zentrales Thema der Arbeit des Kulturkonvents sein.

Es darf sich aber nicht nur auf die Finanzierung von Theatern und Orchestern beschränken, es muss für alle überregional bedeutsamen Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft gelten.  

Ein weiterer Schwerpunkt, mit dem sich der Konvent beschäftigen soll, sind die institutionellen Förderungen im Kulturbereich durch das Land. Die Fraktion DIE LINKE findet es richtig, dass das Land die spartenbezogenen Dachverbände für Musik, Museen, Literatur usw. dauerhaft institutionell fördert. Das bringt Planungssicherheit und sichert die Arbeitsfähigkeit in den jeweiligen Kultursparten. Wir müssen jedoch darüber nachdenken, ob die gegenwärtigen institutionellen Förderungen sinnvoll sind oder ob gegebenenfalls auch Ergänzungen oder Veränderungen erforderlich sind. In diesem Zusammenhang müssen wir uns auch fragen, ob die Fehlbedarfsfinanzierung, ob das Subsidiaritätsprinzip noch vernünftig und zeitgemäß sind. Umgekehrt müssen wir uns aber auch die Frage stellen, ob zum Beispiel die Budgetierungsstrategie für die Stiftungen im Kulturbereich dem Haushaltssouverän und Gesetzgeber hinreichenden Einfluss auf die Entwicklungen in diesen Einrichtungen gewährt. Die Probleme in der Stiftung Moritzburg und vor allem die Fehlentwicklungen sowie die offenbaren Missstände in der Kunststiftung des Landes müssen für uns erste Alarmzeichen sein, die uns veranlassen sollten, die Anwendung dieses Prinzips genauer zu beleuchten.  

Nicht zuletzt müssen wir uns fragen, ob die individuelle Förderung von Künstlerinnen und Künstlern in unserem Bundesland auf der Höhe der Zeit ist. Die Themenpalette hierbei ist breit. Zumeist handelt es sich um bundesgesetzlich zu regelnde Fragen, bezüglich deren an vielen Stellen Regelungsbedarf besteht. Allein mit den Stipendien, den Aufenthaltsorten in Künstlerhäusern, den Galerien, den Kunstpreisen, der Kunst am Bau bei öffentlichen Gebäuden und anderem mehr bleibt ein großer Bereich erhalten, der in originärer Landesverantwortung liegt und dem wir uns zuwenden müssen.  

Ein weiteres großes Thema im Konvent sollte die kulturelle Bildung sein. Auch in diesem Bereich ist die Themenpalette sehr breit, angefangen bei der frühkindlichen Bildung und der musischen Bildung in Schulen über die individuellen künstlerischen Ausbildungsmöglichkeiten und die Talentförderung bis hin zur kulturellen Erwachsenenbildung. Ein Schwerpunkt hierbei sollte aus unserer Sicht die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs für Kinder und Jugendliche aus sozialschwachen Familien sein. Die hierfür bereits angeschobenen Landesprogramme haben schon vieles bewirken können. Aber gelingt es uns auch künftig, diese Angebote zu verstetigen und auszuweiten? Das ist sowohl aus personellen als auch aus finanziellen Gründen keine triviale Aufgabenstellung.  

Auch die Frage des Ankaufs von Büchern und Datenträgern für Bibliotheken sowie von Sammlungsgut für Museen ist kein neuer Tatbestand. Neu hinzugekommen ist die Digitalisierung von Museumsgut. Der sachsen-anhaltische Museumsverband hat hierbei Pionierarbeit geleistet. Seine Initiative „Museum digital“ ist inzwischen von anderen Landesverbänden aufgegriffen worden. Während des Prozesses sind aber auch neue Fragen aufgetaucht, die dringend beantwortet werden müssen. Die Digitalisierung erschließt einen neuen Zugang zu Kulturgütern und einen modernen Weg zu deren Verbreitung, dem wir uns zu stellen haben. Zu sagen, wir lassen alles beim Alten, funktioniert eben nicht.  

Allein die Auswahl der erwähnten Punkte unseres Antrages zeigt die thematische Breite der jetzigen und der künftigen Kulturförderung auf. Ich möchte betonen, dass diese Diskussion aus unserer Sicht öffentlich geführt werden muss und demzufolge in das Parlament gehört.

Aufgrund der Vielfalt der kulturellen Themen haben wir in unserem Antrag einen Vorschlag für die Zusammensetzung des Konvents unterbreitet. Neben den Vertretern aus der Politik sollten unseres Erachtens Künstlerinnen und Künstler, Vertreter der kulturpolitischen Dachverbände des Landes, der Kirchen, der Stiftungen, der Welterbestätten, der Gewerkschaft, aus der Wissenschaft, aus der Tourismusbranche und von den kommunalen Spitzenverbänden mitwirken. Eine fachgerechte Begleitung bei Fragen, die den allgemeinen Bildungsbereich tangieren, soll durch die Einbeziehung eines Vertreters des Lisa gewährleistet werden. Es steht dem Kulturkonvent natürlich frei, bei bestimmten Themenstellungen weitere Sachverständige in seine Arbeit einzubeziehen.

Der Kulturkonvent soll im Herbst dieses Jahres seine Arbeit aufnehmen und sie bis Mitte des Jahres 2013 beenden. Wir brauchen für die anstehenden Fragen schnell Antworten, um haushaltspolitisch die Weichen richtig stellen zu können. Ich bin mir dessen gewiss, dass der Konvent im Verlauf seiner Arbeit weitere Fragen aufwerfen wird, die in der vorgegebenen Frist nicht beantwortet werden können. Hierüber werden wir zum geeigneten Zeitpunkt entscheiden müssen. Für die angezeigten Probleme brauchen wir Lösungen. Wir glauben, dass uns der Kulturkonvent des Landtages hierfür gute Empfehlungen geben kann.