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Stefan Gebhardt zu TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

Die AfD-Fraktion beantragt also eine Verfassungsänderung. Nun sollte man mit Vorschlägen zur Änderung einer Landesverfassung nicht inflationär vorgehen, denn nicht für umsonst existiert hierfür ein hohes Quorum. 2/3 der Abgeordneten müssen zustimmen und es gibt ein 3-Lesungsprinzip.

Die Koalitionsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag ja auch darauf verständigt, die Verfassung ändern zu wollen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Koalitionspartner werden die Landesverfassung um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzen.“ Auch hierfür gilt das hohe Quorum von 2/3 der Abgeordneten, die zustimmen müssen. Insofern stimmt der Satz im Koalitionsvertrag nicht, denn allein können Sie die Verfassung nicht ändern, sie brauchen um auf 2/3 zu kommen, die Stimmen aus der Opposition. Aber ich kann Ihnen zusichern, dass eine solche Verfassungsänderung an uns nicht scheitern wird, denn das Anliegen im Koalitionsvertrag ist auch unser Anliegen.

Nun zum Anliegen der AfD: Die AfD möchte die Rechte der Abgeordneten stärken und erreichen, dass Landtagsabgeordnete einen ungehinderten Zugang zu Behörden und Dienststellen haben. Die AfD will erreichen, dass jeder einzelne Landtagsabgeordnete ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gewährt bekommt. In ihrer Begründung schreibt die AfD-Fraktion, dass man sich hierbei an der Landesverfassung in Brandenburg orientiert habe. Naja, das ist so nicht ganz richtig, denn sie haben sich nicht daran orientiert, sondern die Brandenburger Verfassung eins zu eins abgeschrieben. 

Originell ist das nicht gerade, aber so kennt man das ja auch von ihnen. Die Regelung in der Brandenburger Verfassung ist einzigartig in der Bundesrepublik. Keine andere Landesverfassung hat eine solche Regelung. Erkundigungen bei meinen Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg haben ergeben, dass sich diese Regelung durchaus bewährt hat und dort auch gut funktioniert. Aber!!!!: Soll das wirklich das Signal sein, dass vom Landtag an die Bevölkerung Sachsen-Anhalts ausgeht sein? Ist es sinnvoll, die erste Verfassungsänderung in dieser Legislatur vorzunehmen, in dem man nicht etwa die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt, sondern nur die Rechte der Landtagsabgeordneten?

Meine Fraktion ist der Auffassung, dass dies das völlig falsche Signal wäre! Meine Herren von der AfD! Das Ziel meiner Fraktion ist es, ein Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen, von dem alle BürgerInnen profitieren, indem es den Zugang aller BürgerInnen zu Akten, Vorlagen und Dokumenten von öffentlichen Behörden ermöglicht.

Wir wollen erreichen, dass das Informationszugangsgesetz deutlich verbessert wird, indem z.B. die Gebühren und Kosten (die den Bürgern entstehen) minimiert oder besser, sogar abgeschafft werden. Genau hierzu ist die Fraktion DIE LINKE erst vor kurzem tätig geworden. Anlässlich des Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und der Stellungnahme der Landesregierung hierzu beantragte meine Fraktion am 21.3.17 zum einen: Die Landesregierung solle bis Ende 2017 ein modernes Transparenzgesetz vorlegen, um die Informationsfreiheit für die BürgerInnen zu gewährleisten. Und zum anderen soll Kostenfreiheit für den Zugang zu Informationen eingeführt werden.

Die einzigen Fürstimmen für diesen Antrag im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung kamen von unserer Fraktion. Die AfD-Vertreter im Ausschuss haben diesem Anliegen nicht zugestimmt. Und nun kommen sie mit einem Vorschlag die Landesverfassung zu ändern, um ihre eigenen Rechte zu stärken?! Meine Herren von der AfD! Das unterscheidet uns eben auch radikal voneinander: Wir setzen uns für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein und sie sich für Ihre eigenen.

Anders lässt sich ihr Antrag und ihr Abstimmungsverhalten im Ausschuss nicht erklären. Wir lehnen die vorgeschlagene Verfassungsänderung ab