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Stefan Gebhardt zu TOP 12: Änderung § 85 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt

Die LINKE streitet seit 25 Jahren für öffentliche Ausschusssitzungen im Landtag von Sachsen-Anhalt. Und das wird auch in Zukunft so sein, weil wir wollen, dass politische Entscheidungsprozesse öffentlich und transparent dargestellt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger eine Chance haben, politische Entscheidungen auch nachvollziehen zu können, gerade dann, wenn die Entscheidungen auch Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben. Das ist für uns ein Grundsatz und der wird auch so bleiben.

Frau Lüddemann hat angekündigt, dass wir uns auch in dieser Legislaturperiode mit der Geschäftsordnung intensiv beschäftigen werden. Alle werden sich darauf verlassen können, dass es von unserer Fraktion erneut diesen Vorstoß in diesem Zusammenhang geben wird. Denn nur dann, wenn Entscheidungen nachvollziehbar sind, können sie auch auf Akzeptanz stoßen oder haben zumindest die Chance, dass sie auf Akzeptanz stoßen können. Und weil wir für größtmögliche Transparenz diesbezüglich sind, führt die Linksfraktion grundsätzlich alle ihre Arbeitskreissitzungen und alle ihre Fraktionssitzungen öffentlich durch. Das ist in unserer Fraktionssatzung so festgelegt. Wie sieht es denn mit der Transparenz bei den antragstellenden Fraktionen aus? Die AfD-Fraktion führt laut ihrer Satzung ihre Sitzungen eben nicht öffentlich durch. Die AfD hat sogar das Kunststück fertiggebracht, ihren Landesparteitag hinter verschlossenen Türen durchzuführen und die Medienvertreter hierbei auszusperren. Ich glaube, so etwas ist in Sachsen-Anhalt ein einmaliger Vorfall. Damit sind Sie quasi der intransparenteste Verein, den man sich vorstellen kann.

Wer für sich selbst keine Transparenz herstellt, diese aber von anderen Gremien verlangt, ist an dieser Stelle unglaubwürdig und schadet dem eigentlichen Anliegen in höchstem Maße. Und da wir das Anliegen Öffentlichkeit und Transparenz nicht beschädigen wollen, werden wir diesen Antrag ablehnen.