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Stefan Gebhardt zu TOP 11: Entwurf eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes

Die grundsätzlichen Positionen der Fraktion DIE LINKE zu dem vorliegenden Gesetzentwurf habe ich im Namen meiner Fraktion bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs erläutert. Deshalb möchte ich jetzt nur kurz zu den einzelnen Inhalten des Gesetzentwurfs Stellung beziehen.

Erstens. Die Bestimmungen zum Jugendmedienschutz sehen wir nach wie vor kritisch. Wir müssen aber auch zugestehen, dass sie im Vergleich zu dem früheren Entwurf, der einen Landtag nicht erfolgreich passiert hat - das war damals der Landtag Nordrhein-Westfalen - schon nachgebessert wurden, aber nicht in dem Maße, dass wir diesem Punkt heute zustimmen könnten.

Zweitens. Ja, wir haben hier im Hohen Haus schon öfter über ein öffentlich-rechtliches Jugendangebot gestritten. Ja, es ist eine grundsätzlich richtige Entscheidung auch aus der Sicht meiner Fraktion, dass es jetzt ein solches öffentlich-rechtliches Angebot für die junge Zielgruppe geben soll. Unverständlich ist für uns nach wie vor, dass im Zeitalter der Trimedialität für ein solches Angebot keine Trimedialität vorgesehen ist, es also nur im Internet vorgehalten werden soll, nicht aber im linearen klassischen Fernsehbereich stattfinden soll. Ich glaube schon, dass wir damit eine gewisse Zielgruppe außen vor lassen, die nach wie vor linearen Rundfunk konsumiert. Diese Gruppe kann dann nicht mehr auf diesem Wege vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedient werden, obwohl auch diese Generation Rundfunkbeiträge zahlt.

Drittens. Die Erleichterungen beim Rundfunkbeitrag, insbesondere für Kindertagesstätten, Schulen und die benannten sozialen Einrichtungen, begrüßen wir als Schritte in die richtige Richtung. Aber - damit komme ich zu unserem Entschließungsantrag - die Erleichterungen beim Rundfunkbeitrag gehen uns nicht weit genug. Lassen Sie uns gemeinsam ein Signal setzen, indem wir die Landesregierung bitten, bei künftigen Verhandlungen dafür einzutreten, Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gänzlich vom Rundfunkbeitrag zu befreien.

Dies wäre im Übrigen auch ein Beitrag zur Entlastung der Träger von Kindertagesstätten, aber auch der Eltern; denn die Betriebskosten werden letztlich auf die Elternbeiträge umgelegt. Zudem würde man so ein Ende der Doppelbezahlung in diesem Bereich erreichen; denn die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten haben schon zu Hause, im Privatbereich ihren Rundfunkbeitrag entrichtet. Ich glaube, wenn man diese Doppelzahlung beenden würde, würde dies zu einer Erhöhung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung führen.

Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.