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Stefan Gebhardt zu TOP 08: Entwurf eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes

Herr Hövelmann, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Eingangssätze, auch für das klare Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich möchte nur ergänzen: Ich glaube, dass Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor allen Dingen eines erwarten: ein qualitativ hochwertiges Programm. Wir als Politik haben die Aufgabe, hierfür die Rahmenbedingungen zu setzen. Das wollen wir mit diesem Fünften Medienrechtsänderungsgesetz, in dem der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Mittelpunkt steht, auch tun - zumindest ist diese Absicht erkennbar.

Lange wurde über Sinn und Zweck eines öffentlich-rechtlichen Jugendangebots auch schon hier im Landtag debattiert. Vorreiter oder Ideengeber bei dem Ganzen - es gibt ja auch Kritik an einer weiteren Verspartung der öffentlich-rechtlichen Rundfunklandschaft - war und ist der Kinderkanal. Dort wurde zum ersten Mal in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Programm auf eine bestimmte Zielgruppe, auf eine bestimmte Alterszielgruppe zugeschnitten. Und siehe da: Mittlerweile ist der Kika Marktführer. Übersetzt heißt das: Es ist das beliebteste Kinderprogramm, das es in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Ich glaube, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler hierfür auch gern ihre Beiträge entrichten.

Wir begrüßen grundsätzlich, dass es jetzt den Auftrag an ARD und ZDF geben soll, ein öffentlich-rechtliches junges Angebot zu starten. Herr Robra, es mutet dennoch erst einmal etwas bizarr an, dass man eine Rundfunkanstalt damit beauftragt, keinen Rundfunk mehr zu machen, sondern ausschließlich im Internet präsent zu sein. Diese Bemerkung müssen Sie mir an dieser Stelle gestatten.

Gleichwohl begrüßen wir zum Ersten, dass es dieses Angebot gerade auch im Internet geben soll, zum Zweiten - hier muss man die Aussagen der AfD korrigieren - soll es kostenneutral passieren. Die 45 Millionen Euro, die dieses Angebot kosten soll, werden auf der anderen Seite eingespart, indem zwei Spartenkanäle, nämlich „ZDFkulturkanal“ und „EinsPlus“, gestrichen werden. Insofern entsteht dem Beitragszahler kein Mehraufwand.

Wir begrüßen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten künftig auch im Internet mehr Freiheiten haben sollen. Vor Kurzem war noch der Duktus der Politik, dass man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerade in seiner Internetverbreitung die eine oder andere Auflage erteilt oder ihm auch Fesseln anlegt. Hier wird nun ausdrücklich darauf hingewiesen: kein Dreistufentest mehr, keine Bürokratie mehr, kein Sendungsbezug - denn es gibt ja keine klassischen Sendungen im linearen Programm -, keine Beschränkung auf Eigenproduktionen und, Gott sei Dank, auch keine Verweillauffristen mehr. All das sind Schritte in die richtige Richtung.

Positiv bewertet DIE LINKE, auch, dass es Entlastungen beim Rundfunkbeitrag geben soll. Besonders die Erleichterungen bei der Berechnung von Betriebsstättenbeiträgen bei Betriebsstätten mit Teilzeitbeschäftigten, die entlastet werden sollen, sind von uns zu begrüßen. Wir finden auch den Schritt richtig, dass Schulen, Kindergärten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen künftig entlastet werden sollen, wobei ich an dieser Stelle auch sagen muss, dass uns dieser Schritt eigentlich nicht weit genug geht.

Meine Fraktion vertritt die Auffassung: Jede Person, die in einem Kindergarten oder in einer Schule tätig ist, hat den Rundfunkbeitrag für sich als Person schon bezahlt. Eigentlich müssten diese Einrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, vom Rundfunkbeitrag völlig ausgenommen werden. Aber gut, wir erkennen an der Stelle an, dass dort künftig nur noch ein Drittelbeitrag fällig sein soll, und werten dies als einen Schritt in die richtige Richtung.

Wir werden diesen Gesetzentwurf selbstverständlich in den Fachausschuss überweisen. Ich möchte gleich ankündigen, dass wir sehr an einer Anhörung zu dem jungen Angebot von ARD und ZDF interessiert sind. Insbesondere wollen wir erfahren, wie sich der MDR in dieses Angebot einbringt. Denn wir alle sollten, glaube ich, ein Interesse daran haben, dass der Produktionsstandort, der Medienstandort Sachsen-Anhalt gestärkt wird.

Wir haben zwei öffentlich-rechtliche Radiowellen, nämlich „Sputnik“ und „Jump“, die beide in Sachsen-Anhalt ihre Sendungen produzieren. Es ist gut vorstellbar, dass gerade diese jungen Wellen auch für das junge Internetangebot von ARD und ZDF Zulieferungen leisten und dass damit automatisch eine Stärkung des Medienstandorts Sachsen-Anhalt eintritt.