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Stefan Gebhardt zu TOP 08: Änderung § 85 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt

Meine Herren von der AfD, das passiert mit Schaufensteranträgen, wenn man von vornherein deutlich macht, dass es als ein Schaufensterantrag gedacht war. Herr Striegel als Berichterstatter des Ausschusses hat ausgeführt, dass es im Ausschuss von den Koalitionsfraktionen ein Angebot gab, diesen Antrag nicht sofort zu behandeln, sondern ihn liegen zu lassen und in eine bevorstehende Parlamentsreform einzuspeisen. Das ist im Ausschussprotokoll nachlesbar. Dieses Angebot wurde von Ihrer Fraktion abgelehnt. Wer glaubt, dass dann während dieses Tagesordnungspunktes im Ausschuss eine leidenschaftliche Debatte vonseiten der AfD entbrannt wäre, in der noch einmal deutlich inhaltlich argumentiert worden wäre, warum man öffentliche Ausschusssitzungen wolle, findet im Protokoll dazu nichts. Im Protokoll findet sich eine Wortmeldung von der AfD-Fraktion - jetzt mache ich einmal eine Ausschusssitzung transparent -, die nur in der Aussage besteht, dass man darum bittet, in der heutigen Sitzung darüber abzustimmen. Das war’s. So stelle ich es mir vor, wenn man einen Antrag ins Schaufenster stellen will, aber im Ausschuss keine inhaltlichen Begründungen dazu abgibt.

Wer es mit der Transparenz ernst meint, stellt diese zuerst bei sich selbst her, meine Herren von der AfD. Fangen Sie damit bei sich an. Machen Sie Ihre Fraktions- und Arbeitskreissitzungen öffentlich, dann wären zumindest Ihre politischen Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger nach außen nachvollziehbar.

Weil wir es mit der Öffentlichkeit und der Transparenz ernst meinen, führen wir unsere Fraktionssitzungen und Arbeitskreissitzungen öffentlich durch und werden deshalb auch weiterhin glaubhaft für öffentliche Ausschusssitzungen streiten.