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Stefan Gebhardt zu TOP 07: Entwurf eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restauratorin“ oder „Restaurator“ im Land Sachsen-Anhalt

Was lange währt, wird gut, heißt es so schön. Als DIE LINKE im April 2010 den Entwurf eines Restauratorengesetzes eingebracht hat, war für uns noch nicht absehbar, ob es in diesem Landtag auch eine Mehrheit für ein solches Anliegen geben würde. Zumindest äußerte damals ein Teil der Koalitionsfraktionen, nämlich die SPD-Fraktion, durchaus Sympathien für dieses Grundanliegen. In der CDU-Fraktion gab es Tendenzen hin zu einer Ablehnung.

Dennoch änderte sich der Meinungsbildungsprozess in den darauf folgenden Monaten. Uns wurde in mehreren Gesprächen, die wir mit dem Verband Freier Berufe geführt haben, vor Augen geführt, dass es auch innerhalb der Koalitionsfraktionen Bewegung gibt und dass man doch bereit ist, sich bestimmten Argumenten zu öffnen, mit denen die Absicht verfolgt wurde, zu einem besseren Verbraucherschutz zu kommen und letztendlich auch dem Schutz von Kunst und Kulturgut in unserem Land zu dienen.  

Die Fraktionen der CDU und der SPD brachten einen fast deckungsgleichen Gesetzentwurf in den Landtag ein, sodass wir uns zu den beiden Gesetzentwürfen im Ausschuss zügig verständigen konnten.
Wir hatten dann auch eine Anhörung. Positiv erwähnen möchte ich an dieser Stelle auch, dass wir bereit waren, über sämtliche kritischen Hinweise, die in den Anhörungen vorgebracht wurden, nachzudenken, sie aufzunehmen und im Gesetzentwurf zu berücksichtigen, sodass wir jetzt Rechtssicherheit haben und uns nicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, wir würden bereits geltendes Recht oder vielleicht sogar EU-Recht ignorieren oder sogar brechen.

Als günstig wird sich auch herausstellen, dass wir davon profitieren werden, dass wir nach dem Land Mecklenburg-Vorpommern das zweite Bundesland sind, das ein Restauratorengesetz haben wird. Wir konnten auch von den in Mecklenburg-Vorpommern gemachten positiven und negativen Erfahrungen profitieren. Ich denke, dass es uns gelungen ist, diese in Mecklenburg-Vorpommern gemachten Erfahrungen in den Text unseres Gesetzentwurfes einfließen zu lassen.

Dennoch bleibt die zentrale Aussage in diesem Gesetz, dass es uns um die Erhöhung des Verbraucherschutzes und um den Schutz von Kunst- und Kulturgütern in Sachsen-Anhalt geht, mit denen unser Land reich gesegnet ist. Wir hoffen alle, dass es so bleibt. Die Fraktion DIE LINKE meint, dass dieser Gesetzentwurf durchaus in der Lage ist, seinen Beitrag hierfür zu leisten. Das ist ein guter Moment für die Zukunft des sachsen-anhaltischen Kulturgutes und somit auch ein guter Tag für unser Land. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu.