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Stefan Gebhardt zu TOP 04: Entwurf eines Vierten Medienrechtsänderungsgesetzes

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt nicht zum ersten Mal den Landtag. Bereits in der letzten Legislatur führten wir umfangreiche Debatten hierzu in den Ausschüssen und im Plenum – nicht zuletzt gab es auch im Fachausschuss eine umfangreiche Anhörung zu diesem Staatsvertrag.

Bereits damals betrachtete die Fraktion DIE LINKE den Vertragsentwurf differenziert.
Daran hat sich grundsätzlich bis heute nichts geändert, auch wenn ich eingestehen muss, dass unsere Skepsis eher gestiegen ist, als beseitigt werden konnte.

Zu den Dingen, die wir als positiv betrachten, gehört die grundsätzliche Neuausrichtung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ab dem Jahre 2013 soll es in Deutschland keine Geräte abhängige Rundfunkgebühr mehr geben. Diese soll durch einen Geräte unabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzt werden. Dieses grundsätzliche Anliegen wird von der LINKEN begrüßt, da auch wir der Auffassung sind: Eine Geräte abhängige Rundfunkgebühr ist überhaupt nicht mehr zeitgemäß und entspricht schon heute nicht mehr den Nutzungsgewohnheiten.

Als sich die Geräte abhängige Rundfunkgebühr in Deutschland etablierte, gab es ausschließlich die klassischen Rundfunkempfangsgeräte, nämlich den Fernseher und das Radio. Heute jedoch besitzt ein Großteil der Bevölkerung Multifunktionsgeräte, mit denen Rundfunkangebote empfangen werden können. Ein Handy bzw. ein Smartphone ist zwar vorrangig immer noch zum Telefonieren da, aber eben auch wunderbar in der Lage, die öffentlich-rechtlichen Radioprogramme und mittlerweile auch Bewegtbilder – also öffentlich-rechtliches Fernsehen – zu empfangen. Gleiches gilt für andere Geräte, wie z.B. der klassische PC, der Laptop, das iPad usw. usf.

In den letzten ein, zwei Jahren war die Entwicklung auf diesem Markt sehr rasant – und sie wird weiter gehen. Schon deshalb ist dieser Schritt für uns völlig logisch – DIE LINKE begrüßt diesen Systemwechsel, weil er den Nutzungsgewohnheiten entspricht und dem technischen Stand gerecht wird.

Ab dem Jahr 2013 soll jeder - unabhängig davon, welche Empfangsgeräte er besitzt - einen Rundfunkbeitrag zahlen und somit zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen.

Wir begrüßen an dieser Stelle ausdrücklich, dass man am Solidarprinzip festhalten will. Alles andere wäre gleichbedeutend mit dem Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Denn die Alternative zu diesem Beitragsmodell wäre, entweder alles beim alten Stand zu belassen oder nur noch jene an der Finanzierung zu beteiligen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen. Gerade aber letzteres wäre kreuzgefährlich, denn wenn nur noch der zahlt, der auch nutzt, hätten wir das klassische Pay-TV-Modell. Damit hätte man ein Wesensmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beseitigt, nämlich seine freie Empfangbarkeit für Jedermann. Soweit zum Grundsätzlichen.

Im Staatsvertragsentwurf sind jedoch wesentliche Punkte verankert, die wir als Linksfraktion nicht gut heißen können bzw. sie sehr kritisch sehen. Das ist zum einen der Wegfall von bisher bestehenden Befreiungstatbeständen. Hier sehen wir besonders den Wegfall von Befreiungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie für gemeinnützige Vereine und Organisationen sehr kritisch. Während man bei der Beitragszahlung bei Menschen mit Behinderungen, die 1/3 des Rundfunkbeitrages entrichten sollen, noch darüber diskutieren kann, ob dies vielleicht angemessen sei, wenn deren Beiträge auch dafür genutzt werden, das barrierefreie Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auszubauen, ist die Heranziehung von gemeinnützigen Organisationen schlichtweg eine Doppelzahlung. Denn jede gemeinnützige Organisation besteht aus Menschen, die bereits als Privatperson ihren Rundfunkbeitrag entrichten.

Überhaupt sehen wir die Doppelzahlungen sehr kritisch. Dies bringt aber das Modell einer Haushaltsabgabe mit sich, auf welches sich die Ministerpräsidenten verständigt haben.
Wir hätten einer personengebundenen Abgabe den Vorrang eingeräumt, denn jeder Mensch hat nur zwei Augen und zwei Ohren und kann mit ihnen nur einmal sehen bzw. hören und sollte von daher auch nur einmal hierfür seinen Beitrag entrichten. Dass gerade aus dem Mittelstand und aus dem Handwerk Proteste kamen, ist für uns gut nachvollziehbar. Gerade Klein- und Mittelständische Unternehmen, die über mehrere Firmenfahrzeuge oder Filialen verfügen, werden mehrfach zur Zahlung herangezogen – ganz egal, ob sie Rundfunkempfangsgeräte bereithalten oder nicht.

Diese Ungerechtigkeiten führen mitnichten zu einer Akzeptanzerhöhung  des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung. Dies war aber ein erklärtes Ziel der Ministerpräsidenten – wir haben erheblichen Zweifel, dass das gelingt. Denn es gibt noch weitere Kritikpunkte.

Hierzu gehört auch der aus unserer Sicht ungenügende Datenschutz. Im Staatsvertrag ist verankert, dass jeder, der sich bei der GEZ abmelden will, seine Abmeldung begründen muss. Und im § 9 des Vertrags ist formuliert, dass Haus- bzw. Grundstückseigentümer gegenüber der GEZ verpflichtet sind, Auskunft über Gebührenschuldner zu geben.
Meine Damen und Herren, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte Herr von Bose starke Kritik hieran übt und den Datenschutz verletzt sieht, müssen wir das kritisch hinterfragen.
Letzter Kritikpunkt von unserer Seite, den ich an dieser Stelle nennen will, ist der Fakt, dass künftig für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Sponsoring an Sonn- und Feiertagen sowie nach 20 Uhr verboten werden soll.

Bisher konnte uns noch niemand beantworten, welchen positiven Effekt man sich hiervon verspricht. Wieso ist Sponsoring nach 20 Uhr anrüchig und vor 20 Uhr nicht? Der einzige Effekt, der hier eintreten wird, ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf diese Einnahmen, die hierdurch erzielt wurden, verzichten muss und dies über die Rundfunkgebühr bzw. den Beitrag ausgleichen muss. Das ist nicht zielführend und wird von uns abgelehnt.

Selbstverständlich werden wir der Überweisung des Gesetzes in den Fachausschuss zustimmen. Unser abschließendes Abstimmungsverhalten ist derzeit noch offen. Es ist abhängig von den Ergebnissen der Gespräche und Anhörungen, die unserer Fraktion noch bevorstehen.