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Stefan Gebhardt zu TOP 01 b): Selbstbedienungsmentalität bei Funktionszulagen stoppen

Die AFD hat eine aktuelle Debatte zum Thema Funktionszulagen beantragt. Die Überschrift des Antrags lautet: „Selbstbedienungsmentalität stoppen!“ Anlass bzw. Hintergrund für diese Debatte ist der Fakt, dass die AfD ihre Funktionszulagen korrigiert hat. In der Pressemitteilung der AfD heißt es hierzu: „Unsere Fraktion hat sich ausgiebig mit der Rechtslage befasst und daher beschlossen die Funktionszulagen auf ein Minimum zu reduzieren.“ Weiter heißt es in der Pressemitteilung von Herrn Poggenburg: „Wir sind damit Vorreiter im Landtag und werden dafür Sorge tragen, dass es künftig klare Regelungen gibt, die auch für die Altparteien gelten müssen.“ Zitat Ende

Kommen wir nun einmal zu den Fakten, zu den nackten Zahlen: Die Linksfraktion zahlte bis Juni gar keine Funktionszulagen. Seit Juni erhält der Fraktionsvorsitzende der Linken eine Zulage von 4.000 Euro und der Parlamentarische Geschäftsführer eine Zulage von 2.000 Euro. Für die beiden stellv. Vorsitzenden und die drei Arbeitskreisleiterinnen gibt es keine Funktionszulage. Macht also in der Summe 6.000 Euro Funktionszulagen für zwei Abgeordnete.

Wie ist es denn bei der AfD, nachdem man die Zulagen auf ein „Minimum“ reduziert hat? Der Vorsitzende erhält eine Zulage von 4.650 Euro, der Parlamentarische Geschäftsführer eine Zulage von knapp 1.900 Euro und der erste stellv. Vorsitzende erhält eine Zulage von 1.550 Euro. Macht in der Summe 8.100 Euro.

Merken Sie was? Erinnern sie sie noch an das Wort „Vorreiter“? Und an den Satz mit den Altparteien, die sich an der AfD ein Beispiel nehmen sollen? Solche Sätze wie von Herrn Poggenburg sind wohl an Dreistigkeit nur schwer zu überbieten. Sie belügen die Öffentlichkeit, dass sich die Balken biegen.

Und dann kommen wir doch mal zu den Fakten und den Zahlen, wie es die AfD gehandhabt hatte, bevor sie ihre Zulagen auf ein real bis heute nicht existierendes Minimum reduziert hatte: Für sieben (ja richtig, Sieben!) Vorstandsmitglieder in der AfD-Fraktion gab es eine monatliche Zulage, die in der Summe 10.270 Euro ausmachte
Zusätzlich gab es für 12 (ja 12!) Arbeitskreisleiter eine Funktionszulage von jeweils 350 Euro, was in der Summe nochmal 4.200 Euro ausmachte - Wahnsinn!

Dazu dann der passende letzte Satz aus der Pressemitteilung der AfD-Fraktion: „Wir beschäftigen uns seit einiger Zeit mit dem Thema, nachdem wir uns zunächst an die bisherigen Gepflogenheiten im Landtag angepasst hatten.“

Bisherige Gepflogenheiten? Meine Herren von der AfD: Noch niemand hat sich im Landtag bisher so maßlos selbstbedient, wie Sie. Noch niemand kam hier bisher auch nur auf die Idee bei einer Fraktion von 25 Abgeordneten 12 Arbeitskreise zu gründen und 12 Arbeitskreisleitern Funktionszulagen zu bezahlen.

Und jetzt? Jetzt erwarten Sie Applaus, weil Sie die bisherigen Zulagen in Höhe von insgesamt 50.000 Euro zurückzahlen? Vergessen Sie es! Sie haben sich den größtmöglichen Schluck aus der Pulle gegönnt. Und wer einen so großen Schluck nimmt, muss sich nicht wundern, wenn er einen heftigen Schluckauf davon bekommt. Da kommt dann nämlich alles wieder hoch und dafür rühmen Sie sich noch.

Und überhaupt: Was heißt denn eigentlich „zurückzahlen“?
Das klingt ja so, als würde das Geld dem Landeshaushalt wieder frei zur Verfügung stehen und könnte zur Stärkung von Demokratieprojekten oder Bildungsangeboten eingesetzt werden. Nein! Das Geld fließt zurück in ihre Fraktionskasse. Niemand hat etwas davon, außer Ihnen selbst.

Und dann noch etwas, zu der von Ihnen genannten Selbstbedienungsmentalität. Sie haben ihre Fraktionskonstituierung nach der Landtagswahl am 31. März vorgenommen, um für diesen Monat noch Fraktionskostenzuschüsse inclusive der Fraktionszulagen zu erhalten. Insgesamt bekamen sie für den März (wo sie als Fraktion nur einen einzigen Tag existierten) über 138.000 Euro. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, aber die Frage ist erlaubt: Womit rechtfertigen Sie das denn eigentlich? Was haben Sie denn im März dieses Jahres hier im Landtag geleistet, womit Sie 138.000 Euro rechtfertigen wollen? Vielleicht ja mit dem letzten Satz in der Begründung ihres Antrags auf Aktuelle Debatte: „Eine maßlose Selbstbedienung der Abgeordneten ist wohl kaum geeignet, das sowieso schon geringe Vertrauen der Bürger in die Politik zu verbessern.“ Fangen Sie doch damit mal bei sich selbst an! Und hören Sie vor allem damit auf, ständig die Öffentlichkeit zu belügen, indem sie stets behaupten, alle Fraktionen wären hier maßlos, nur Sie nicht. Hierzu passt auch Ihr Satz: Die AfD ist der Anwalt der Bürger und der Steuerzahler.

Meine Herren von der AfD, in meiner Fraktion sitzen 16 Bürgerinnen und Bürger und 16 Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Aber Sie sind nicht unser Anwalt. Merken Sie sich das.

Eine letzte Bemerkung noch zum Thema Selbstbedienungsmentalität: PolitikerInnen stehen per se immer unter Generalverdacht, sich selbst zu bedienen. Das liegt u.a. daran, dass wir hier selbst die Höhe der Diäten festlegen. Das ist nun mal so. Die Frage ist allerdings, wie man mit Diätenerhöhungen umgeht. Und hier hat sich meine Fraktion nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen. Seit den 90er Jahren existiert bei meiner Fraktion ein Solidarfonds, in den alle Abgeordneten von ihren privaten Diäten regelmäßig einen bestimmten Betrag einzahlen. Aus diesem Fonds werden Vereine und Initiativen im sozialen, kulturellen und demokratiestärkenden Bereich finanziell unterstützt. Und meine Fraktion ist zu Recht stolz darauf, was hiermit schon geleistet und finanziert werden konnte. Aus dem Fonds wurde bisher weit über 1 Mio. Euro (für die AfD: Das sind über 2 Mio. DM) ausgeschüttet. Machen Sie so etwas doch auch. Dann können sie hier auch mit moralischen Ansprüchen solche Debatten führen. Spenden sie doch einmal für Flüchtlingsinitiativen, damit wenigstens die Brände gelöscht werden können, die Sie hier gelegt haben.

Und abschließend: Solange Sie Wasser predigen und Wein trinken, verschonen Sie uns hier mit solchen Anträgen.