Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Sollte Fürsorgepflicht des Innenministeriums nicht auch für Staatsschützer gelten?!

Der 10. Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Zeugenvernehmung der beiden Staatsschützer Gratzik und Kappert fortgesetzt. In diesem Zusammenhang erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge

Der 10. Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Zeugenvernehmung der beiden Staatsschützer Gratzik und Kappert fortgesetzt. In diesem Zusammenhang erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

„Die heutigen Zeugenvernehmungen haben deutlich gemacht, dass das Innenministerium sowie die ihm nachgeordneten polizeilichen Behörden ein mehr als fragwürdiges Verständnis zur Realisierung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber einzelnen Beamten haben. Hier wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen.
Wer einmal in „Ungnade“ gefallen ist, für den gilt die Fürsorge nur noch eingeschränkt oder gar nicht.
Es bestätigt sich immer mehr der Eindruck, dass das Rechtsinstitut der Fürsorge den Staatsschützern durch den Dienstherrn vorenthalten wurde und wird.

Der Zeuge Gratzik sprach in seiner heutigen Zeugenvernehmung von einer „Kultur der bürokratischen Schikane“. So wurden Beurteilungen zuungunsten des zu Beurteilenden neu geschrieben und in ihrer Bewertung erheblich verschlechtert, Schreiben an das Innenministerium blieben reaktions- und folgenlos, das persönliche dienstliche Engagement wurde durch Aufgaben- und Arbeitsentzug immens eingeschränkt, Einarbeitungswünsche in ein neues Tätigkeitsfeld sowie Fortbildungsmaßnahmen abgelehnt.
Resümierend stellte der Zeuge fest, dass kaum jemand sich inzwischen wagt, in irgendeiner Form Kritik zu üben, weil man mit negativen Folgen für den weiteren beruflichen Werdegang fürchtet.

Aus ähnlichen Gründen, mit Blick auf das eingeleitete Disziplinarverfahren und damit evtl. einhergehender negativer Auswirkungen verweigerte der Zeuge Kappert seine heutige Aussage.

Spätestens an dieser Stelle müsste doch wohl dem Innenministerium klar werden, dass hier einiges im Argen liegt. Kritik an Missständen sollte nachgegangen und entsprechende Schlussfolgerungen und Folgen getroffen werden. Dies gemeinsam mit den betroffenen Beamten und nicht gegen sie – auch das gehört zur Fürsorgepflicht.

Die Fraktion DIE LINKE fordert Innenminister Hövelmann als obersten Dienstherrn nochmals auf, seiner Fürsorgepflicht auch gegenüber den Staatsschützern endlich gerecht zu werden.“