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Skandalöse Ignoranz der Koalition gegenüber den Verbänden der Opfer aus der Zeit der Nazidiktatur

Wulf Gallert, Fraktionsvorsitzender

In der heutigen Sitzung des Innenausschusses haben die Mitglieder der Koalition mehrheitlich dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes gegen erhebliche rechtliche Bedenken beschlossen. Dieser Gesetzentwurf dient dazu, die Mitarbeit von Gudrun Tiedge im Stiftungsrat zu beenden und begründet dies mit der fehlenden Stasiüberprüfung der Mitglieder in diesem Rat. Damit folgt die Koalition den ultimativen Forderungen der Verbände, Opfer des Stalinismus und Verband der stalinistisch Verfolgten.

Mit dieser Gesetzesnovelle verschärft die Koalition jedoch die Vorbehalte der Verbände, die die Opfer aus der Zeit 1933 – 45 vertreten. Der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Vertreter des Sinti und Roma lehnen ihre Mitarbeit in dieser Stiftung genau deshalb ab, weil eine generelle Stasiüberprüfung für sie einen Generalverdacht darstellt, der nicht zu akzeptieren ist.

Deshalb beantragte die Fraktion DIE LINKE heute im Innenausschuss eine Anhörung der Opferverbände, sowohl aus der Zeit vor als auch nach 1945. Dies wurde von der Koalition abgelehnt. Offensichtlich ist die Koalition nicht einmal bereit, die Verbände aus der Zeit vor 1945 anzuhören, geschweige denn, ihnen eine Mitarbeit in der Stiftung zu ermöglichen, während man für die Verbände aus der Zeit nach 1945 bereit ist, das Gesetz zu ändern.

Damit stellt die Koalition unter Beweis, dass sie im Gedenken an die Opfer politischer Gewaltherrschaft eindeutig eine Rang- und Reihenfolge in der Wichtung vornimmt, in der die Opfer des Nationalsozialismus hintenanstehen.

Dieser Umgang mit den Opferverbänden ist aus Sicht der LINKEN ein schwerer Schlag gegen die demokratische Erinnerungskultur, und in einem Land wie Sachsen-Anhalt, in dem die Auseinandersetzung mit Geschichtsrevisionismus von Rechtsextremen täglich neu geführt wird, absolut kontraproduktiv.