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Schuldenbremse ist schlimme Hypothek für die Zukunft - Verfassungsklage wird geprüft

Zur endgültigen Verankerung der so genannten Schuldenbremse im Grundgesetz erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert

Zur endgültigen Verankerung der so genannten Schuldenbremse im Grundgesetz erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert:

„Für DIE LINKE bleibt es dabei – eine im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist völlig unsinnig, sie droht, das Land in die politische Handlungsunfähigkeit zu treiben.

Das strukturelle Defizit der öffentlichen Haushalte liegt nicht an zu hohen Ausgaben, sondern an zu geringen Einnahmen – das ist die Folge einer völlig verfehlten Steuerpolitik, die von Union, SPD, FDP und Grünen gemeinsam zu verantworten ist.

Die Landesregierung hat mit ihrer Zustimmung im Bundesrat schwere Verantwortung auf sich und eine schlimme Hypothek auf das Land geladen. DIE LINKE wird – auch juristisch – prüfen, ob die Landesregierung mit dieser Zustimmung ihrem verfassungsmäßigen Auftrag gerecht geworden ist, zum Wohle des Landes zu handeln. Im Ergebnis dieser Prüfung ist eine Klage gegen die Landesregierung vor dem Landesverfassungsgericht nicht auszuschließen.“

Magdeburg, 12. Juni 2009