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Sachliche Prüfung des Volksbegehrens sollte im Vordergrund stehen

Zu dem am 1. Juli beginnenden Volksbegehren zur Gemeindegebietsreform erklärt der kommunalpolitische Sprecher:

Nachdem CDU und SPD im Juni die abschließenden Gesetze zur Gemeindegebietsreform durch den Landtag brachten, gibt es nun Klagen einzelner Gemeinden gegen die jeweilige Zuordnung, nicht jedoch gegen die Gemeindegebietsreform als Ganzes.

Gleichwohl ist die Gemeindegebietsreform seit Jahren ein stark umstrittenes Thema in Sachsen-Anhalt. Sie ist deshalb nicht ohne Grund Gegenstand des am kommenden Donnerstag beginnenden Volksbegehrens. Als demokratische Bürgerrechtspartei begrüßt es DIE LINKE grundsätzlich, wenn Bürgerinnen und Bürger von ihren verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch machen und - wie im Fall der Gemeindegebietsreform - ihre Interessen direkt in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen. Aus Sicht der LINKEN darf sich Demokratie nicht allein in Wahlen erschöpfen.

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes müssen in den nächsten Wochen sachlich prüfen, ob mit dem von der Volksinitiative 2011 vorgelegten und beim Volksbegehren mit einer Unterschrift ggf. zu unterstützenden Gesetzentwurf, tatsächlich zukunftsfähige Gemeindestrukturen entstehen können. Für die LINKE bestehen diesbezüglich erhebliche fachliche und verfassungsrechtliche Bedenken.

Wenig hilfreich für das initiierte Volksbegehren ist, dass eine neu gegründete Partei, die sich eigentlich von den etablierten Parteien unterscheiden wollte, es scheinbar nun politisch für eigene Zwecke zu instrumentalisieren sucht.