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Rundfunkgebühren – sozial gerechter und geräteunabhängig

Die medienpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen der LINKEN von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben in einem Diskussionspapier einen eigenständigen Vorschlag zur bevorstehenden Neuregelung der Rundfunkgebühren unterbreitet. Dazu informiert der medienpol. Sprecher der Fraktion Stefan Gebhardt

Die medienpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen der LINKEN von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben in einem Diskussionspapier einen eigenständigen Vorschlag zur bevorstehenden Neuregelung der Rundfunkgebühren unterbreitet. Dazu informiert der medienpol. Sprecher der Fraktion Stefan Gebhardt:

„Der Vorschlag unterscheidet sich von der derzeitig gerätegebundenen Rundfunkgebühr, aber auch von der gegenwärtig viel diskutierten geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebstättenabgabe.

Der von uns vorgeschlagene solidarische Rundfunk-Beitrag orientiert sich erstmals nicht mehr am Vorhandensein herkömmlicher (Radio, Fernsehen) oder neuartiger (Computer, Handy) Empfangsgeräte, da heute ohnehin von einer nahezu 100%igen Zugangsmöglichkeit zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk ausgegangen werden muss. Stattdessen soll mit diesem solidarischen Modell erstmals die Einkommensteuerpflicht, und somit die Einkommenshöhe zum Maßstab der Gebührenhöhe gemacht werden. Der Beitrag würde nach dem Prinzip der Kirchensteuer erhoben, wäre jedoch bei konstanten Gesamtaufkommen für die Anstalten nur ca. halb so hoch wie diese.

Damit ist das Abgabe sozial wesentlich gerechter als die bisherige Rundfunkgebühr oder alternativ diskutierte Modelle. Sie kommt ohne zusätzliche Bürokratie aus, die komplizierte Unterscheidung von herkömmlichen und neuartigen Rundfunksempfangsgeräten würde ebenso überflüssig wie die Zuordnung von Geräten in Betriebsstätten, Zweitwohnungen, Fahrzeugen usw.

Indem die bisherigen Aufgaben der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) dem Finanzamt übertragen würden, könnte sogar Bürokratie abgebaut werden. Dennoch bleibt die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt, da der Beitrag eben nicht im Staatshaushalt verschwindet, sondern - wie auch die Kirchensteuer - durch das Finanzamt gegen eine nur geringe Gebühr an die öffentlich-rechtlichen Anstalten weitergeleitet wird.

Auch die Festsetzung der jeweiligen Gebührenhöhe würde weiterhin staatsfern durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) erfolgen. Diese müsste auch zukünftig den Bedarf der Anstalten überprüfen und den jeweiligen Prozentsatz, welcher als Gebühr entrichtet werden muss, festlegen.“

Magdeburg, 27. Januar 2010

Das vollständige Diskussionspapier ist hier zu finden:
http://www.dielinke-fraktion-lsa.de/fileadmin/PDF/Publikationen/1001_rundfunk.pdf