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Reform der Eingliederungshilfe muss Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördern

Am 23. und 24. November 2011 findet in Leipzig die 88. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder statt. Dagmar Zoschke, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion erklärt aus diesem Anlass

Am 23. und 24. November 2011 findet in Leipzig die 88. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder statt. Dagmar Zoschke, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion erklärt aus diesem Anlass:

„Im März 2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Mit der Ratifizierung dieses wichtigen Menschenrechtsdokuments hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderungen grundlegende Voraussetzungen zur umfassenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten, ihr Recht auf Selbstbestimmung zu stärken und eine inklusive Gesellschaft zu entwickeln.

Die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention wird einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen und das Engagement der gesamten Gesellschaft erfordern. DIE LINKE wird sich für die Herausbildung eines emanzipatorischen Menschenbildes in allen Teilen der Bevölkerung sowie für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderung einsetzen.

Inklusion als Ziel gesellschaftlicher Entwicklung erfordert auch in der Eingliederungshilfe ein Umsteuern. Die notwendige Reform darf aber nicht mit dem Ziel der Kostenneutralität oder gar Kostenreduzierung und damit zu Lasten der Menschen mit Behinderungen konzipiert werden.

  • DIE LINKE fordert, mit der Reform der Eingliederungshilfe einen einkommensunabhängigen Leistungsanspruch gemessen am individuellen Hilfebedarf einzuführen.
  • DIE LINKE fordert, mit der Reform der Eingliederungshilfe ein System von Hilfeangeboten zu konzipieren, das den Zielen der Inklusion – Selbstbestimmung, Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Menschen - gerecht wird und perspektivisch separierende Einrichtungen überflüssig macht.
  • DIE LINKE fordert, im Prozess einer Reform der Eingliederungshilfe die unmittelbare Mitwirkung der betroffenen Menschen und ihrer Verbände permanent zu sichern.

Die Finanzierung der Nachteilsausgleiche in Form der Eingliederungshilfe muss über den Bundeshaushalt gesichert werden. Das Recht auf Teilhabe der Menschen mit Behinderungen darf nicht von Landes- oder Kommunalhaushalten abhängen.“

Magdeburg, 21. November 2011