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Rechtswidriges Handeln in der Verfassungsschutzbehörde des Landes nicht dulden

Zur heutigen Beratung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes erklärt das Mitglied des Ausschusses für Recht und Verfassung Eva von Angern

Zur heutigen Beratung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes erklärt das Mitglied des Ausschusses für Recht und Verfassung Eva von Angern:

„In der heutigen Ausschussberatung zum Verfassungsschutzgesetz hat sich herausgestellt, dass seit zwei Jahren im "Probebetrieb" Daten von Personen elektronisch gespeichert werden, die jünger als 14 Jahre sind. Für diesen ungeheuerlichen Vorgang gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Das Verfassungsschutzgesetz sieht für diesen Personenkreis eine Datenspeicherung ausschließlich in Akten (Papierform) vor.

DIE LINKE begrüßt, dass der Innenminister unverzüglich gehandelt und angewiesen hat, die betreffenden Daten in elektronischer Form sofort zu löschen. Bis zum 19. Februar 2009 will er sich dazu von den Verantwortlichen berichten lassen.

DIE LINKE begrüßt weiterhin, dass der Ausschuss empfiehlt, im Verfassungsschutzgesetz eine Regelung ersatzlos zu streichen, die die elektronische Datenspeicherung von Personen, die jünger als 14 Jahre sind, ermöglichen sollte.

Hinsichtlich des Verantwortlichen für die rechtswidrige Datenspeicherung, Herrn Volker Limburg, Abteilungsleiter Verfassungsschutz im Innenministerium, erwartet DIE LINKE umgehend personalrechtliche Konsequenzen.“