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Rechtsanspruch von Frauen auf Schutz vor Gewalt

Zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade

Zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade:

„Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen – auch und gerade heute noch. Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen findet alltäglich und mitten unter uns statt. Jede vierte Frau in Deutschland im Alter von 16 bis 85 Jahren hat im Verlauf ihres Lebens Erfahrungen mit körperlicher, psychischer und / oder sexueller Gewalt durch einen Beziehungspartner machen müssen.  

Gewalt gegen Frauen als eine Form der Konfliktaustragung wird gesellschaftlich vielfach als legitime Verhaltensweise und mitnichten als eklatante Menschenrechtsverletzung angesehen.  Sie ist nicht auf bestimmte soziale Gruppen beschränkt, sie findet sich quer durch die gesamte Gesellschaft wieder.
Häufig wird der von Gewalt betroffenen Frau durch die Öffentlichkeit eine Mitschuld oder die alleinige Schuld für das gewalttätige Verhalten des Mannes zugewiesen.

In Sachsen-Anhalts Frauenhäusern haben im vergangenen Jahr 685 Frauen - viele mit ihren Kindern - Schutz und Hilfe gesucht und gefunden.
DIE LINKE wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Betroffenen sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht Schutz und qualifizierte Hilfe in einem Frauenhaus oder einer Frauenschutzwohnung erhalten können. Psychologische Betreuung, auch für Kinder, ist dabei zu gewährleisten.

Frauenhäuser sind immer noch auf die Gnade der Förderpolitik angewiesen, es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine Pflicht zur Finanzierung von Frauenhäusern festlegt. Die Finanzierung der Frauenhäuser muss endlich langfristig gesichert werden. Das betrifft sowohl die Personal- als auch die Sachkosten, einschließlich investiver Mittel mit dem Ziel einer räumlich und personell barrierefreien und guten Ausstattung der Frauenhäuser. Erforderlich ist hier eine zügige und auf Dauer angelegte Lösung. DIE LINKE plädiert deshalb für ein bundesweit einheitliches Gesetz zur Finanzierung der Frauenhäuser.

Wir sagen klar: NEIN zur Gewalt gegen Frauen! Wir fordern einen Rechtsanspruch von Frauen auf Schutz vor Gewalt.“

Magdeburg, den 25. November 2015