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Präzisierungen im Abgeordnetengesetz sind geboten

Zu erneuten Diskussionen über das Abgeordnetengesetz von Sachsen-Anhalt erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Dr. Frank Thiel

Zu erneuten Diskussionen über das Abgeordnetengesetz von Sachsen-Anhalt erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Dr. Frank Thiel:

„Schon zu Beginn der Legislatur hat die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorlage „Das Wahlkreisbüro des Abgeordneten – Ansprüche, rechtliche Stellung, Möglichkeiten“ bestätigt, die eine Reihe von Festlegungen beinhaltete, die jetzt erneut Gegenstand von Diskussionen sind.

So ist das Wahlkreisbüro ist keine direkte Institution der Fraktion, es ist das Büro des Abgeordneten vor Ort. Der Abgeordnete ist Rechtsträger des Büros und Arbeitgeber des Wahlkreismitarbeiters. Das Wahlkreisbüro dient der Unterstützung der parlamentarischen und außerparlamentarischen Arbeit des Abgeordneten. Es soll regionale Bezüge herstellen und dient der Kontaktpflege mit den Bürgern des Wahlkreises. Es ist im eigentlichen Sinne eine „öffentliche Einrichtung“. Das Wahlkreisbüro ist nach Auffassung der LINKEN zugleich der Arbeitsplatz des Wahlkreismitarbeiters und der Ort, wo Bürgersprechstunden und öffentliche Veranstaltungen  der Abgeordneten stattfinden. Für dessen Einrichtung inklusive der Rechentechnik stellt der Landtag Mittel entsprechend dem Abgeordnetengesetz zur Verfügung. Der offizielle Name des Büros des Abgeordneten im Landkreis lautet : Wahlkreisbüro MdL... oder Regionalbüro MdL.... Diese Bezeichnungen sind über entsprechende Hinweisschilder an den Gebäuden zu benutzen und gut sichtbar darzustellen.

Zu den vorrangigen Aufgaben eines Wahlkreismitarbeiters gehören u.a.:    

  • Betreuung des jeweiligen Landkreises ( Herstellung, Pflege der Verbindung zu Ämtern, öffentlichen Einrichtungen, Verbänden und Gewerkschaften,
  • Koordinierung der Zusammenarbeit mit örtlichen Mandatsträgern,
  • Arbeit mit den lokalen Medien,
  • Nutzung der elektronischen Medien,
  • Durchführung von Abgeordnetensprechstunden, Bürgerkontakte,
  • Organisation von außerparlamentarischen Aktivitäten, die dass parlamentarische Wirken des Abgeordneten oder der Fraktion unterstützen.

Die Fülle der Aufgaben ist in Teilzeit kaum zu realisieren. Deshalb haben alle Abgeordneten der LINKEN ihre Mitarbeiter auf Vollzeitbasis eingestellt.

Spätestens jetzt zeigt sich die dringende Notwendigkeit, mit den anderen Fraktionen im Landtag abzustimmen, dass der Ältestenrat des Landtages eine entsprechende Klarstellungsregelung zum Abgeordnetengesetz verabschiedet, seine Präzisierung ist ganz offensichtlich geboten.

Im übrigen ist es für DIE LINKE außerordentlich befremdend, wenn die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen den Abgeordneten Madl ankündigt, bevor der Präsident des Landtages in der Sache angehört wurde.“

Magdeburg, 22. September 2009