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Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt heute stärken – für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen von morgen

Monika Hohmann betont in der heutigen Aussprache im Landtag zur Großen Anfrage der Fraktion Die Linke zum Pflegekinderwesen im Land:

„Einige positive Veränderungen sind seit der letzten Wahlperiode durch meine Fraktion bereits angestoßen wurden. Das Land fördert finanziell sowohl das Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt als auch den Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern e. V. Es zeigt sich in Sachsen-Anhalt eine enorme Spannbreite. Für Pflegeeltern und Pflegekinder ist es entweder Pech oder Glück, in welcher Region sie in Sachsen- Anhalt zu Hause sind. Wir fordern die Landesregierung erneut auf, sich für die Vereinheitlichung der Kataloge der einmaligen Beihilfen und Zuschüsse einzusetzen und hierfür Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden aufzunehmen mit dem Ziel, gleichwertige Rahmenbedingungen für Pflegeeltern und -kinder in Sachsen-Anhalt zu schaffen.

Seit 2010 stieg die Anzahl der Pflegekinder unter 18 Jahren kontinuierlich, von einst 1918 auf derzeit 2.765 Kinder. Ebenfalls ist diese Entwicklung bei den unter Dreijährigen zu beobachten. 2010 waren es 138 Kinder, die sich im Jahr 2022 auf 240 erhöhten.

Obwohl die Unterbringung der 0- bis 6-jährigen bevorzugt in Pflegefamilien erfolgen sollte, damit sie in besonderem Maße von den familienähnlichen Strukturen und kontinuierlichen Bindungsangeboten profitieren können, kann diese Form nicht überall gewährleistet werden. Während im Landkreis Anhalt Bitterfeld 61,4 Prozent der unter 6-jährigen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen werden, sind es im Altmarktkreis Salzwedel nur 13,5 Prozent. Deshalb setzen wir in unserem Antrag verstärkt auf die Erarbeitung einer positive Imagekampagne zur Gewinnung von Pflegeeltern.

In unserer letzten Großen Anfrage hatten wir uns nach dem Status der Herkunftsfamilien erkundigt. Nach der damaligen Auskunft der Landkreise und der kreisfreien Städte erhalten die Herkunftseltern überwiegend Sozialleistungen, also nach SGB II (Bürgergeld) oder auch Sozialhilfe. Sie verfügen oftmals nicht über einen Schul- oder Berufsabschluss. Sie sind alleinerziehend oder leben getrennt bzw. in wechselnden Partnerschaften. Ebenfalls sind sie oft gesundheitlich beeinträchtigt bzw. psychisch erkrankt. Ihre Erziehungsfähigkeiten sind eingeschränkt. Auch im Jahr 2022 hat sich an diesem Befund nicht viel verändert. So sind von den 568 Eltern, deren Kinder bei Pflegeeltern leben, 445 im Bezug von Transferleistungen. Bei der Heimerziehung sind es von 1.821 Eltern, 1.211 im Bezug von Transferleistungen. Hier gilt es einmal mehr, dass wir nach wie vor die Hilfen und die Unterstützung für Alleinerziehende in Sachsen-Anhalt ausbauen müssen.

Wenn wir das Pflegekinderwesen in Sachsen- Anhalt verbessern wollen, müssen die Rahmenbedingungen auch auf Bundesebene reformiert werden. Dazu zählen die Gleichstellung der Pflegeeltern beim Bundeselterngeld sowie ein angemessener Beitrag zur Altersvorsorge von Pflegepersonen, damit eine Armut im Rentenalter verhindert wird.“

 

Magdeburg, 20. März 2024