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Nichtraucherschutz verfassungsgemäß gewährleisten

Heidelinde Penndorf: Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zum Nichtraucherschutzgesetz erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin:

Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zum Nichtraucherschutzgesetz erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin:

„Mit dem Nichtraucherschutzgesetz hat auch Sachsen-Anhalt Neuland betreten. Aus diesem Grund haben wir vor Verabschiedung des Gesetztes am 14.12.2007 die Frage aufgeworfen, wie man in unserem Land den Nichtraucherschutz umsetzt, ohne verfassungsrechtliche Fragen außer Acht zu lassen. Denn der Gesetzentwurf war aus Sicht  der  Fraktion DIE LINKE nicht entscheidungsreif. Die Koalition allerdings ignorierten die Bedenken der AusschusskollegInnen des Ausschusses für Recht und Verfassung und des Innenausschusses.

Dass die Fragen der genannten Ausschüsse und auch deren Änderungsvorschläge bei der Beschlussempfehlung im Sozialausschuss keinerlei Beachtung fanden, diskreditierte das wichtige Anliegen eines wirksamen Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt.

Das hiesige Nichtraucherschutzgesetz verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und hat nichts mit einem konsequentem Nichtraucherschutz zu tun. Anders ist die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Dessau-Roßlau zur einstweiligen Aussetzung des vollständigen Rauchverbots in Diskotheken und so genannten Einraum-Gaststätten nicht zu bewerten.

Die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes  zu den Gesetzen der Länder Berlin und Baden-Württemberg sowie die vorläufige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Dessau-Roßlau zum Nichtraucherschutzgesetz für unser Land verunsichern Nichtraucher, Raucher und Gewerbetreibende  gleichermaßen.

Es entsteht der Eindruck, das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe und das Landesverfassungsgericht Dessau-Roßlau wollen die Bundesregierung in die Verantwortung zurückholen. Denn eine bundeseinheitliche Regelung eines Rauchverbotes ist vernünftiger als der jetzt existierende föderale Flickenteppich der verschiedenen Länderregelungen.

Ein der LINKEN wichtiger  Aspekt hierbei ist, dass ein  gesetzlicher Nichtraucherschutz mit einer zielgerichteten Präventionsarbeit in Schulen und Freizeiteinrichtungen zu verknüpfen ist und den RaucherInnen auch Möglichkeiten angeboten werden, suchtfrei zu werden und zu bleiben. DIE LINKE erwartet von der Landesregierung gerade auch auf diesem Gebiet konkrete Vorschläge, zumal diese unabhängig von einer zu erwartenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sind.“