Nichtraucherschutz nicht zur Posse verkommen lassen
Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts über das Nichtraucherschutzgesetz erklärt die gesundheitspol. Sprecherin:
Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts über das Nichtraucherschutzgesetz erklärt die gesundheitspol. Sprecherin:
„Das Urteil des Landesverfassungsgerichts kommt nicht so recht überraschend, nun ist der Gesetzgeber erneut gefordert. Gut ist, dass mit dem Urteil nunmehr Klarheit geschaffen wurde, nicht zuletzt auch für die betroffenen Gewerbetreibenden.
DIE LINKE wirbt nach wie vor für eine bundeseinheitliche Regelung, um einen föderalen Flickenteppich zu verhindern. Der Nichtraucherschutz sollte wahrlich kein Gegenstand eines föderalen Wettbewerbs sein.
Landesregierung und Koalition sind jetzt gefordert, dem Landtag eine gerichtsfeste Novelle des Nichtraucherschutzes vorzulegen. Die Positionen von CDU und SPD liegen weit auseinander, das war nach der vorläufigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts bereits deutlich geworden.
Die Beteiligten sollten sich schnell ihrer Verantwortung in Sachsen Nichtraucherschutz bewusst werden und nicht erneut in Grabenkämpfe verfallen, wie wir das bei der schon fast unendlichen Geschichte eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Hunden erleben.
Nichtraucherschutz ist ein ernstes und wichtiges Anliegen – er darf nicht zur Posse verkommen.“