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Neues Kommunalverfassungsrecht – zahlreiche Chancen vertan

Zum Umgang von CDU und SPD mit dem Kommunalverfassungsrecht bemerken die Sprecherin der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung Dr. Helga Paschke sowie der kommunalpol. Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zum Umgang von CDU und SPD mit dem Kommunalverfassungsrecht bemerken die Sprecherin der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung Dr. Helga Paschke sowie der kommunalpol. Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Die kommunale Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt werde gestärkt, die Arbeitsfähigkeit der Kommunen mit den nun festgelegten Neuregelungen im Kommunalverfassungsrecht verbessert - so wird von CDU und SPD beteuert.
DIE LINKE meldet hier Widerspruch an. So werden beispielsweise durch die Festlegung der Mindestfraktionsstärke auf drei Mandatsträger in Kreistagen und Gemeinderäten mit mehr als 50 Mitgliedern die Mitwirkungsrechte von kleineren Vereinigungen eingeschränkt und deren Arbeit erschwert. Dies ist bedauerlich, da gerade auf der kommunalen Ebene die Motivation, im Gemeinderat mitzuarbeiten, breit gefächert ist. Gerade kleinere Fraktionen haben auf bestimmten Gebieten eine hohe Kompetenz entwickelt und damit die Beratungen in den Gemeinderäten und ihren Ausschüssen in der Vergangenheit nachhaltig bereichern können.
Der Gesetzgeber sollte alles vermeiden, was in der aktuellen Situation demotivierend auf den kommunalen Bereich wirkt. Das zeigt sich nicht zuletzt im Bördekreis, wo sich gleich in mehreren Gemeinden kein einziger Kandidat für die anstehenden Gemeinderatswahlen fand.

In diesem Zusammenhang erscheint es unverständlich, warum die Koalition es trotz der von uns konkret unterbreiteten Vorschläge ablehnte, die kommunale Selbstverwaltung durch die Stärkung der bürgerschaftlichen Mitwirkung nachhaltig zu bereichern. Statt die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger auszuweiten, mehr Rechtssicherheit für die künftige Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu schaffen, die Rechte von Bürgerinitiativen zu stärken und die Pflichten der Verwaltungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gesetzlich zu verankern, schwingt nach wie vor Misstrauen gegenüber den Kommunen des Landes im Kommunalrecht mit. So rückt die Realisierung einer Bürgerkommune in weite Ferne.

Da verwundert es nicht mehr all zu sehr, dass von CDU und SPD eine notwendige Erweiterung des Ortschaftsverfassungsrechtes verhindert wurde. Hier gab es seitens der Fraktion DIE LINKE den Antrag, sowohl ein Antrags- und Vorschlagsrecht, als auch ein Budget- und Akteneinsichtsrecht einzuräumen. Die Frage, warum das Ortschaftsverfassungsrecht in Sachsen-Anhalt weiterhin ein Privileg der Einheitsgemeinden bleiben soll, blieb in der Debatte durch die Landesregierung ebenso unbeantwortet, wie die der ungleichen Anzahl von Mandatsträgern pro Einwohner in den beiden Gemeindemodellen.

Starke Kommunen - starkes Land, so heißt es jetzt häufig am Vorabend der Kommunalwahlen im Juni 2009. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE wurden dazu die vorhandenen Chancen nicht nur nicht hinreichend genutzt, sondern vertan.“

Magdeburg, 07. Mai 2009