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Neues KiföG nicht verfassungsgemäß?

Zur Erwägungen des Städte- und Gemeindebundes, gegen das Kinderförderungsgesetz zu klagen, erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann

Zur Erwägungen des Städte- und Gemeindebundes, gegen das Kinderförderungsgesetz zu klagen, erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann:

„DIE LINKE hatte einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes eingebracht. Mit diesem sollte die Leistungsverpflichtung ausdrücklich auf der Ebene der Gemeinden belassen werden, zum einen, weil es ein historisch gewachsener Umstand ist, dass sich der Rechtsanspruch gegen die Gemeinde richtet zum anderen, weil es Sinn macht, Angebote für Kinder und Familien in den Gemeinden zu bündeln und damit eine Zuständigkeit aus einer Hand und kurze Wege zu garantieren.

Mit dem neuen Gesetz haben nun die Gemeinden eine Aufgabe verloren, die sie nicht abgeben, und die Landkreise eine Aufgabe erhalten, die sie nicht haben wollten. Schuld daran ist die von CDU und insbesondere der SPD gewollte neue Entgeltfinanzierung gemäß §§ 78b–g SGB VIII. Diese Entgeltvereinbarungen darf nach Bundesrecht nur der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe abschließen, also der Landkreis.

Die neue Finanzierung wirft daneben noch weitere Probleme auf. Der Landkreis muss die Entgeltvereinbarung mit den Einrichtungsträgern (kommunalen und freien) zwar abschließen, er verfügt jedoch nicht über die kompletten Mittel, diese zu finanzieren. Das gemeindliche Defizit, über das ein Großteil der Gesamtfinanzierung der Kinderbetreuung gedeckt wird, verbleibt weiterhin bei den Gemeinden. Von einer Finanzierung aus einer Hand kann also keine Rede sein.

Die heute vom Städte- und Gemeindebund vorgestellte Position bestärkt DIE LINKE in ihren Auffassungen. Es bleibt abzuwarten, ob eine Klage gegen das Gesetz eingereicht wird.“

Magdeburg, 04. November 2013