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Nein zur verfassungsrechtlichen Verankerung einer Schuldenbremse

Zur Verständigung des Bundes mit den Ländern zum Einbau einer Schuldenbremse in das Grundgesetz erklärt Dr. Angelika Klein, finanzpol. Sprecherin der Fraktion

Zur Verständigung des Bundes mit den Ländern zum Einbau einer Schuldenbremse in das Grundgesetz erklärt Dr. Angelika Klein, finanzpol. Sprecherin der Fraktion:

„Eine Schuldenbremse löst nicht das Problem der Verschuldung an sich. Die öffentlichen Haushalte leiden an einem strukturellen Defizit, nicht weil grundsätzlich zu viel ausgegeben wird, sondern weil zu wenig eingenommen wird, um die Aufgaben der öffentlichen Haushalte entsprechend zu finanzieren.

Seit Jahren gibt es eine Steuerpolitik in der Bundesrepublik, die die Besserverdienenden entlastet. Angesichts einer Finanzkrise, in der Banken mit Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt, also mit Steuergeldern saniert werden, ist es endlich an der Zeit, über ein Steuersystem nachzudenken, dass nicht nur mit der Umverteilung von unten nach oben aufhört, sondern auch für genügend Einnahmen sorgt, um die öffentlichen Haushalte angemessen auszustatten.

Eine Schuldenbremse und auch die möglicherweise damit verbundenen Hilfen des Bundes zum Schuldenabbau werden den politischen Spielraum in Sachsen-Anhalt erheblich einschränken. Das Budgetrecht der Parlamente wird drastisch beschnitten. Den Abgeordneten wird damit von vorn herein ein verantwortungsloses Handeln unterstellt.
Die Entscheidung, ob neue Schulden aufgenommen werden oder nicht  - dies muss eine politische Entscheidung sein und bleiben.“