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Monika Hohmann zu TOP 6: Kostenbeitragsfreiheit für alle Eltern in der Kinderbetreuung schaffen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn der Ministerpräsident in der Volksstimme an die letzte Schlacht Napoleons erinnert und mit dem Wort „Waterloo“ auf das Verhalten seiner Kabinettskollegin Frau Grimm-Benne reagiert, dann sollte das der Opposition schon einen Antrag wert sein. Uns geht es mit unserem Antrag natürlich nicht um das Austragen von Schlachten – das bekommt die Landesregierung untereinander schon bestens genug hin - , sondern um die Frage, wie stark und vor allem wie schnell wir Eltern von ihren Kostenbeiträgen befreien können.

Sehr geehrte Damen und Herren,

grundsätzlich begrüßen wir natürlich, dass endlich auch von ihrer Seite Bewegung in die Sache kommt. Welche Streitereien Sie dabei untereinander austragen, ist Ihre Angelegenheit. Was ich aber für meine Fraktion entschieden zurückweise, ist Ihr Vorwurf, den Sie bei Einbringung unseres Gesetzentwurfs im Juni an uns gerichtet haben. Sie warfen uns damals unter anderem unseriöses Verhalten vor, weil wir den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet hätten. Jetzt agiert das Sozialministerium ebenfalls. Das ist schön zu beobachten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Vorstellung der Eckpunkte des neuen Gesetzentwurfs sagte die Ministerin, man wolle das Verfahren einfach halten und habe deshalb die vorhandene Mehrkindbefreiung auf das zweite Kind ausgedehnt. DIE LINKE hat natürlich nichts gegen einfache und unbürokratische Lösungen, nur sollte die Frage erlaubt sein, ob diese Lösungen ihre versprochenen Ziele überhaupt erreichen?

Letztes Jahr hatte die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung das Zentrum für Sozialforschung in Halle mit einer Studie beauftragt, die den Titel „Familienland Sachsen-Anhalt“ trägt. Diese Studie stellt einen eindeutigen Trend zur Ein-Kind-Familie in unserem Bundesland fest. Dort heißt es, ich zitiere: „In mehr als zwei Dritteln aller Familien in Sachsen-Anhalt lebt ein Kind. […] Sowohl Zwei-Kind-Familien als auch Drei-und mehr-Kind-Familien nehmen zugunsten der Ein-Kind-Familie ab.“

Und jetzt erleben wir eine Sozialministerin, die die Kostenbeitragsbefreiung ab dem zweiten Kind als den großen sozialpolitischen Wurf feiert. Frau Ministerin, wenn man nur ca. ein Drittel der Eltern überhaupt erreicht, dann ist das nicht der große Wurf. Auch aus diesem Grund stellen wir heute unseren Antrag. Wenn man Kostenbeitragssenkungen einführen will, dann bitteschön auch für alle Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen, also auch für Ein-Kind-Familien.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Tagen gab es nun mehrere Äußerungen zum KiFöG von verschiedenen Fraktionen des Hohen Hauses. Die Vorschläge der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen nach einer Reduzierung des Ganztagsanspruches erteilen wir eine klare Absage. Nachdem die Evaluationsergebnisse bestätigten, dass wir eine höhere Betreuungsdauer als die prognostizierten durchschnittlichen 8 Stunden haben, hätte hier eine Kürzung falsche Signalwirkung für die Eltern.

Die Reduzierung des Ganztagsanspruches würde die Eltern belasten, die für ihren Job und den entsprechenden Arbeitsweg mehr als 8 Stunden Betreuung am Tag für ihre Kinder benötigen. Diese müssten dann eine 9., 10. oder sogar eine 11. Stunde dazukaufen. Die Preise dafür liegen im Land zwischen 3€ bis 25€ pro Stunde. Die Forderung der Bündnisgrünen nach gestaffelten Elternbeiträgen in Sachsen -Anhalt ist zudem keine wirksame Entlastung. Dafür sind die durchschnittlichen Einkommen der Einwohner*innen im Land zu gering. Bestraft würden wiederum die Arbeitnehmer*innen, die für ihre Arbeit täglich Pendeln, um bspw. einen höheren Lohn zu erzielen und sich oft dafür kreditfinanzierte Autos zulegen. Sie würden nach ihrer Forderung mehr Beitrag bezahlen müssen.

Ebenfalls können durch den hohen Verwaltungsaufwand für die Prüfung der Einkommensverhältnisse der Eltern hier wiederum enorme Kosten entstehen, die abermals die Elternbeiträge belasten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Schluss möchte ich noch einige Anmerkungen zu den Vorschlägen der CDU ausführen. Laut PM vom Dienstag, möchte auch die CDU den Ganztagsanspruch für alle Kinder kürzen. Sie möchten für Kinder von arbeitslosen Eltern eine Reduzierung der Förderungs- und Betreuungsstunden in Tageseinrichtungen vornehmen. Begründet wird dieses mit der Behauptung, dass arbeitende Eltern mit ihrem Beitrag, die vermeintlich „längere Betreuungsdauer“ von Kindern arbeitslosen Eltern mit bezahlen. So wird diesen Eltern suggeriert, dass eine Kürzung des Ganztagsanspruches zur Verringerung ihrer Elternbeiträge führen könnte. Und da sage ich Ihnen ganz klar, wir finden es beschämend, wenn Sie ganz bewusst, Familien mit Kindern gegeneinander ausspielen.

Die Erhöhung der Elternbeiträge, und das wissen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben ganz andere Ursachen. Schauen Sie einfach einmal in den Entgeltvereinbarungen rein, die die Landkreise mit den Trägern von Tageseinrichtungen abschließen.

Ebenfalls kritisch sehen wir die als „Alternative“ diskutierte Rückübertragung der Leistungsverpflichtung auf die Gemeinden. Sie schafft im Wesentlichen wieder die Verhältnisse aus dem Jahr 2003. Die Unzufriedenheit mit den damaligen Regelungen hatte aber 2013 gerade zu dem Versuch geführt, Strukturänderungen herbeizuführen. Ich weiß noch ganz genau, als der ehemalige Minister Bischoff hier im Haus die Änderungen mit mehr Transparenz der Geldströme begründete und man herausfinden wollte, wie teuer denn nun ein Kita-Platz sei. Derzeit kämen zu den damaligen Problemen nun noch die Schwierigkeit mit den LEQ-Vereinbarungen hinzu, die in der Verantwortung der Landkreise „über den Kopf der Gemeinden hinweg“ verhandelt werden, die dann aber das ausgehandelte Ergebnis bezahlen müssen.

Auch ein Ausstieg aus den LEQ-Vereinbarungen und damit eine vollständige Rückkehr zu den Regelungen von 2003 verspricht kein besseres Ergebnis. Denn damit würde sich die über die LEQ-Vereinbarungen gerade erst entwickelnde Transparenz der Kosten wieder verschwinden. Ich kann nur sagen, die Zahlen liegen auf dem Tisch und was einmal aus der „Tube gepresst“ ist, lässt sich schwer wieder zurückholen.

Zusammenfassend kann ich sagen: Die Herkunft und der Status der Eltern bestimmen maßgeblich über die Zukunftschancen von Kindern. Wir sagen, alle Kinder verdienen gute Startchancen. Dafür muss mehr öffentliches Geld in die Förderung von Familien und Kindern fließen. Ein guter Kitaplatz bedeutet gemeinsames Spielen und Lernen, neue Bildungsangebote und Sprachförderung. Deshalb muss auch der Ganztagsanspruch für alle Kinder erhalten bleiben. Gute und kostenfreie Bildung von Anfang an sind für uns der Schlüssel, um allen Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Modelle am geeignetsten, welche Instrumente am brauchbarsten sind, das Ziel der Kostenbeitragsfreiheit zu erreichen, darüber können wir in den Ausschüssen reden, wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht ist. Unserer liegt ja schon vor. Worum es uns aber heute geht, ist ein klares Signal des Landtages für zügige Verhandlungen, um Kostenbeitragsfreiheit für alle Eltern möglichst schnell herzustellen. Deshalb bitte ich um Direktabstimmung unseres Antrages.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit