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Monika Hohmann zu TOP 3: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Kinderfördergesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich könnte ich meine Rede, die ich zur Einbringung des Gesetzesentwurfes heute noch einmal halten. Trotz Anhörung im Fachausschuss und der Demonstration im Oktober hier auf dem Domplatz, kam es zu keiner substantiellen Veränderung im Gesetz.

Das Gesetz, meine Damen und Herren, wurde aus unserer Sicht regelrecht durchgepeitscht. Nur durch Sondersitzungen war der Termin für heute haltbar. Aber ob das Gesetz auch für die nächsten Jahre Bestand hat, wage ich zu bezweifeln. Mittlerweile wird heute die 5. Novelle innerhalb von 5 Jahren verabschiedet, also durchschnittlich eine Novelle pro Jahr. Und ich meine, es wird auch nicht die letzte sein, wenn das Gesetz heute so beschlossen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bereits zur Einbringung des Gesetzes auf wesentliche Knackpunkte hingewiesen, die wir als Fraktion so nicht mittragen können.

Da sind 1. die Reduzierung des Ganztagsanspruches von 10 auf 8 Stunden. Ich sage es Ihnen heute noch einmal deutlich: einer Reduzierung des Ganztagsanspruches erteilen wir eine klare Absage. Nachdem die Evaluationsergebnisse bestätigten, dass wir eine höhere Betreuungsdauer als die prognostizierten durchschnittlichen 8 Stunden haben, hätte hier eine Kürzung falsche Signalwirkung für die Eltern.

Sie wissen ganz genau und das wurde auch in der Anhörung deutlich, dass diese Änderungen zu keiner Kosteneinsparung führen werden. Der Landkreistag hat schon jetzt signalisiert, dass er sich diese neue Aufgabe, die mit der Einzelfallprüfung verbunden sein wird, bezahlen lässt. Zudem meine Damen und Herren, wäre hier nachzufragen, was ist der Einzelfall, wer legt ihn fest und wie erfolgt die Prüfung? Ebenfalls wiesen die Träger in der Anhörung daraufhin, dass durch die Reduzierung des Ganztagsanspruches, möglicherweise auch eine Reduzierung der Öffnungszeiten stattfinden könnten. Und dieses Signal wäre verheerend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

2. Ich habe bis heute nicht verstanden, warum die Ministerin und auch die Koalition den Erzieher*innen über die tatsächliche Arbeitsentlastung keinen reinen Wein einschenkt. In Ihrem Schreiben vom 19.10.2018 an die Institutionen, sehr geehrte Frau Ministerin, sprechen Sie von: „Künftig werden pro Fachkraft 10 Tage zusätzlich im Personalschlüssel berücksichtigt…“, Im Gesetz steht aber „für jedes pädagogische Fachkraft- Vollzeitäquivalent“. Was gilt denn nun? Sie wissen doch genau, dass 78% der Erzieher*innen in Teilzeit arbeiten und da ist es schon wichtig zu wissen, wen genau sie meinen. Ebenfalls rechnen sie die Entlastung der 10 Tage auch für die Zeiten an, in der die einzelne Erzieher*innen im Urlaub, krank oder durch einen Feiertag zu Hause ist.

3. Die Sonderförderung für Kitas in Vierteln mit besonderen Entwicklungsbedarf ist zwar löblich, dennoch fehlt bis heute eine Konzeption, das die hierfür notwendigen Kriterien festlegt, wonach die zusätzlichen Personalstellen verteilt werden.

4. die Landesregierung möchte ab dem nächsten Jahr für ca. 11000 Kindern die Beiträge erstatten. Das sind 7,5 % aller Kinder in den Tageseinrichtungen. Das heißt für 92,5 % der Kinder müssen weiterhin Kostenbeiträge gezahlt werden. Hier hätten wir uns einen mutigeren Schritt gewünscht oder zumindest einen Hinweis, welche weiteren Schritte folgen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, da er kaum Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Gesetz enthält. Sie haben es wieder einmal nicht geschafft, die Kinderförderung in Sachsen- Anhalt auf eine solide strukturelle und finanzielle Grundlage zu stellen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!