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Monika Hohmann zu TOP 23: Rahmenvertrag zur Finanzierung der Kinderbetreuung zügig abschließen

Bitte seien Sie nicht verwundert, wenn ich eingangs betone, dass es unseres Antrages  vielleicht gar nicht bedurft hätte. Bereits im November 2012 fand  im  Landtag von Sachsen-Anhalt eine öffentliche Anhörung zur Novellierung des KiFöG statt. Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Wismar  begründete in ihrer Stellungnahme die dringende Notwendigkeit einheitlich festgelegter  Standards in einer Landesrahmenvereinbarung. Sie merkte dazu an: „Der eigentliche Ansatz ist jedoch, dass die Leistung vom Grundsatz her in allen Kitas und für alle Kinder in Sachsen-Anhalt nach dem gleichen Standard angeboten werden können muss und werden soll. Dazu brauchen Sie landeseinheitliche Vereinbarungen - nicht im Sinne von festen Kostenbestandteilen, aber sie müssen zumindest einen Kalkulationsrahmen haben. Sie müssen sich darüber verständigen, wie bestimmte Kosten berechnet werden, und müssen sich auch zum Verfahren verständigen.“

„Deswegen schlage ich vor, dass Sie in das Gesetz aufnehmen, dass zum Beispiel der Start in dieses Finanzierungssystem erst erfolgt, wenn die
Landesrahmenvereinbarung geschlossen ist. Oder Sie denken darüber nach, eine Schiedsstellenregelung anzudocken; denn ansonsten nützen auch diese Landesrahmenvereinbarungen, die sehr wichtig sind, nichts. Das muss man also bis zu Ende denken.“

Leider wurde seitens der Koalition nicht zu Ende gedacht.

Wenn man in das neue KiFöG schaut, sieht man, dass zum 01.01.2015 der § 11a in Kraft treten wird, der eigentlich alles was man zu den neuen Entgeltvereinbarungen und zum Rahmenvertrag wissen muss regelt. Trotzdem stellen wir unseren Antrag. Und falls Sie sich jetzt fragen, warum, dann werde ich versuchen Ihnen das zu erklären.

Liest man das neue KiFöG genau, so wird ein an sich recht merkwürdiges Verfahren deutlich. Zum einen werden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, bis spätestens 01.01.2015 Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit den Kita-Trägern abzuschließen. Dies ist ein Prozess, der sich nicht von heute auf morgen erledigen lässt, sondern Zeit braucht. Deshalb laufen die Arbeiten an den örtlichen Vereinbarungen seit geraumer Zeit ja auch auf Hochtouren. Andererseits tritt § 11a Absatz 5 natürlich auch erst am 01.01.2015 in Kraft. Dieser Absatz regelt den Rahmenvertrag auf Landesebene zwischen LIGA der freien Wohlfahrtspflege und kommunalen Spitzenverbänden, der als Orientierung für die örtlichen Vereinbarungen nach §§ 78b bis e SGB VIII dient. Und hier haben wir den  Fehler im Gesetz: Von der Sachlogik her sollte ein auf Landesebene abgeschlossener Rahmenvertrag vor der Erarbeitung von örtlichen Vereinbarungen verabschiedet sein, damit die örtlichen Vereinbarungen „nicht ins Kraut schießen“, sondern einen verlässlichen Orientierungsrahmen vorfinden. Genau das passiert jedoch nicht, da das KiFöG das Verfahren umkehrt.

Die Folgen dessen werden aus unserer Sicht zwei Dinge sein:

Erstens wird es zwangsläufig zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen in Sachsen-Anhalt kommen. So geht der Harzkreis sogar so weit,  z.B. Stellenbeschreibungen der Hausmeister regeln zu wollen. Andere Landkreise wollen wiederum ganz andere Angelegenheiten vereinbaren. Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, aber hier wird ein Durcheinander entstehen. Wie auch anders, ohne Rahmenvertrag?

Zweitens ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Einrichtungsträger und die Landkreise irgendwann die doppelte Arbeit haben werden. Nämlich dann, wenn 2015 ein Rahmenvertrag auf Landesebene abgeschlossen wurde. Dann dürfen die örtlichen Vereinbarungen ggf. nachverhandelt werden. Im Grunde wiederholt sich damit das Verfahren, das momentan läuft, und das, wie Sie wissen, recht personal- und zeitaufwändig ist.

Die Landesregierung hat gemäß § 11a Absatz 5 KiFöG die Pflicht, den Abschluss des Rahmenvertrages zu koordinieren. Sehr geehrter Minister Bischoff, ich gehe deshalb davon aus, dass Sie in Ihrer Rede darauf hinweisen werden, dass am 05.06. ein erstes Treffen der Vertragsparteien stattgefunden hat und das nächste am 07.07. anberaumt ist. Sicherlich werden Sie uns Einzelheiten zum Verhandlungsstand präsentieren, die auch sehr aufschlussreich sein werden. Doch aus dem oben genannten Dilemma, kommen Sie nicht heraus.

Was den aus unserer Sicht vorhandenen Fehler im KiFöG anbelangt, ist das Ministerium jedoch der falsche Adressat, wenn es um Kritik daran geht. Es war letztlich der politische Wille der Koalitionsfraktionen – insbesondere der SPD - ein neues Finanzierungsverfahren festzulegen. Offensichtlich haben Sie diesen Punkt im Gesetzgebungsverfahren übersehen.

Aber egal welche Ursachen dieser Zustand nun hat, Fakt ist: Die Landesregierung ist zum Handeln aufgefordert. Spätestens wenn absehbar wird, dass ein Rahmenvertrag nicht zustande kommt, muss die Landesregierung mit einer Verordnung aktiv werden. Um den Prozess wieder in die richtige Richtung zu lenken, sollte das Jahr 2014 dazu genutzt werden, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Auf das nächste Jahr zu warten, bringt im Grunde niemanden etwas. Deshalb unser Antrag. Ich bitte um Direktabstimmung.