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Monika Hohmann zu TOP 22: Kinder, Jugendliche und junge Volljährige von der Kostenheranziehung im Rahmen des SBG VIII befreien

Sehr geehrte Damen und Herren,

versetzen Sie sich bitte in diesem Moment einmal zurück in Ihre Jugendzeit. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt für Sie. Sie freuen sich auf Ihre Ausbildung und natürlich auch auf Ihr erstes eigenes verdientes Geld. Sie können jetzt selbst entscheiden, wofür sie es ausgeben oder aber auch sparen möchten. Sie treffen eigenständig Ihre Entscheidung und fühlen sich gut dabei. Sie haben damit gelernt ihr späteres Leben eigenverantwortlich führen zu können. Sie sehen einen Sinn in einer guten Ausbildung und schätzen damit den Wert selbstverdienten Geldes.

Leider werden Jugendliche, die fremduntergebracht sind, diese positiven Erfahrungen nicht oft machen können. Ihre Startmöglichkeiten ins Leben sind bedeutend schwieriger als bei Kindern, die bei ihren Eltern aufwachsen. Warum ist dies so?

Sobald fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche ein eigenes Einkommen erzielen und dazu zählen auch Lehrlingsgeld oder Bafög werden ihnen 75% dieser Einnahmen gekürzt.

In einem Artikel auf Spiegel Online vom 01.11.2018 wird von einer 17-jährigen jungen Frau, die als Pflegekind in einer Pflegefamilie aufwächst, berichtet. Sie hat eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau begonnen und verdient dadurch monatlich 855 Euro brutto. Davon bleiben ihr aber nur 241 Euro übrig. Den Rest zieht das Jugendamt ein.

Auch bei Jugendlichen, die sich einen Job zu Aufbesserung des Taschengeldes suchen, z.B. Zeitungen austragen, im Supermarkt auspacken oder sich ähnlich engagieren erfahren, dass 75% des Lohnes an das Jugendamt abgegeben werden muss. Es ist für sie daher nur sehr schwer nachvollziehbar, wenn ihnen erklärt wird, dass das Amt für sie Unterkunft und Verpflegung zahlt und deshalb die zusätzlichen Einkünfte einbehält.

Sehr geehrte Damen und Herren, Gesetzliche Grundlage dafür bildet § 94 Absatz 6 SGB VIII. Dort ist geregelt, dass junge Menschen, sofern sie ein Einkommen erzielen, nach Abzug von Steuern und Versicherungen 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen haben. Doch nicht nur bei vollstationären Leistungen wie Vollzeitpflege, Heimen und betreuten Wohnformen, sondern auch bei teilstationären Leistungen – etwa Versorgung in Notsituationen, Tagesgruppen, Eingliederungshilfen – und vorläufigen Maßnahmen, z.B bei Inobhutnahmen durch das Jugendamt, sind Kostenbeiträge zu erheben.

Dabei sind die betroffenen jungen Menschen vorrangig an den Kosten zu beteiligen. § 94 Absatz 1 SGB VIII regelt, dass Eltern und Lebenspartner der jungen Menschen nachrangig zu den Kosten herangezogen werden sollen.

Im Zuge der SGB VIII-Reform durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist erkannt worden, dass die derzeitige Regelung nicht dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe entspricht, junge Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln und sie zu einem eigenständigen, selbstverantwortlichen Leben zu erziehen und zu motivieren. Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz war deshalb vorgesehen, die Heranziehungsquote von 75 auf 50 Prozent abzusenken. Es sollte einen Freibetrag in Höhe von 150 Euro auf Ausbildungsvergütungen geben und Praktika, Ferienjobs und Schülerjobs sollten von der Heranziehung ausgenommen werden. Dies sind grundsätzlich Schritte in die richtige Richtung. Von vielen Fachverbänden wurde jedoch kritisiert, dass die derzeitige Ausnahmeregelung, nach der die Jugendämter ganz oder teilweise von einer Kostenheranziehung absehen können, gestrichen werden sollte.

Die SGB VIII-Reform liegt jedoch, wie wir alle wissen, im Bundesrat auf Eis. Der Zeitpunkt einer Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist völlig unklar. Damit ändert sich wohl für die betroffenen jungen Menschen erst einmal gar nichts. Und das ist ein Zustand, der zumindest für meine Fraktion nicht hinnehmbar ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, in Vorbereitung meiner Rede bin ich auf einen Bericht von einer Amtsvormundin gestoßen. Sie trifft aus meiner Sicht den „Nagel auf den Kopf“.

„Die Jugendlichen haben in der Regel die Fremdunterbringung in Einrichtungen oder Pflegefamilien nicht verschuldet, sondern ihre Eltern. Diese Kinder müssen nicht nur mit einem viel schwierigeren Start ins Leben klarkommen, nein, sie werden immer weiter „bestraft“. Wie sollen diese Jugendlichen motiviert werden, sich Geld zu verdienen, um etwas Startkapital zu haben? So ist z.B. ein Laptop für die weiterführende Schule manchmal zwingend notwendig. Welches Zeichen wird diesen Jugendlichen vermittelt? Es lohnt sich nicht zu arbeiten! Das Geld wird uns vom „Staat“ sowieso wieder weggenommen, also ist es doch besser sich gleich an diesen zu wenden und nichts zu tun. Sind wir, die Gesellschaft wirklich auf das Geld der Jugendlichen angewiesen, oder wäre es nicht sinnvoll, einmal über diese Regelung nachzudenken?“

Ich denke, treffender kann man es gar nicht formulieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Antrag beziehen wir uns nicht nur auf vollstationäre Leistungen, sondern auch auf teilstationäre und vorläufige Maßnahmen des Jugendamtes. Wir wissen, dass wir damit einen großen Bogen schlagen, halten es aber für dringend geboten, die Kostenbeteiligung betroffener junger Menschen in allen infrage kommenden Bereichen zu prüfen und nach Möglichkeit abzuschaffen. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass dies ein komplexes Thema ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, von der Landesregierung wurde im letzten Landesjugendhilfeausschuss mitgeteilt, dass im Bund versucht wird, eine erneute Reform des SGB VIII anzugehen. Diesmal aber von Anfang an mit einer breiten öffentlichen Beteiligung. So sollen z.B. Bund-Länder-Arbeitsgruppen eingerichtet werden. All dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dennoch möchten wir mit unserem Antrag erreichen, dass sich die Landesregierung hier im Interesse der betroffenen jungen Menschen möglichst klar bekennt und im Bundesausschuss für ihre Interessen streitet.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit