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Monika Hohmann zu TOP 21: Sicherung der Aufgabenwahrnehmung des Landes im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

Die offiziell verkündete Entscheidung des Ministeriums für Arbeit und Soziales, die institutionelle Förderung der Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz zum Jahresende auslaufen zu lassen, sorgte in Sachsen-Anhalt aber auch bundesweit für Aufsehen. Die geplante Übertragung des Jugendmedienschutzes auf einen neuen Träger darf für uns kein Anlass für Einsparungen sein und nicht dazu führen, neben dem Jugendmedienschutz existierende Projekte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Frage zu stellen.

Noch vor einigen Monaten hat das Ministerium ein Landesinteresse an der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V. als Institution bekundet. Im Bericht zur Neustrukturierung der Beratungsstellenlandschaft über die Ergebnisse der Gespräche mit den institutionell geförderten Zuwendungsempfängern wurde dieses Interesse im Sinne des § 23 LHO begründet. Darin heißt es: „Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn das Land an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.“

Schaut man sich dann die Aufgaben an, die im Landesinteresse erledigt werden, gehen diese weit über den Jugendmedienschutz hinaus. So sollte sich die Landesstelle verantwortlich zeichnen für die Entwicklung wichtiger Projekte des Kinder- und Jugendschutzes, der IDS (Informations- und Dokumentationsstelle- neureligiöse und ideologische Gemeinschaften sowie Psychogruppen/Okkultismus, Satanismus), der Jugendschutzhotline, den Informationsveranstaltungen für Eltern zum Thema Computerspiele und der Akquise von Teilnehmenden.

Am Beispiel der IDS möchte ich  aufzeigen,  welche Auswirkungen der Wegfall dieser Stelle nach nunmehr 20 Jahren ihres  Bestehens zur  Folge hätte. Mit dem Zerschlagen der bisherigen Struktur würde es in Sachsen-Anhalt nicht mehr geben: Eine landesweite Informations- und Präventionsarbeit in Form von Vorträgen, Seminaren, Einzelgesprächen, Broschüren und Informationsblättern für im Jugendschutz Tätige. Ein bislang gut genutztes Weiterbildungsangebot für Kriminalisten/Polizei, Kinderschutzfachkräfte, Pädagogen, Mitarbeiter freier Träger der Jugendhilfe, der Jugendämter, Gesundheitsämter etc. Die Beratungsarbeit und Vermittlung von Betroffenen an Fachexperten unterschiedlichster Couleur  (Therapeuten, Seelsorger, Juristen etc.). Mehrere landesweite Netzwerke wie das Netzwerk „Sogenannte Sekten und Psychogruppen" Sachsen-Anhalt, in welchem auch die drei Ministerien Soziales, Inneres und Kultus vertreten sind; der Arbeitskreis „Sogenannte Sekten und Psychogruppen" beim Landesjugendamt sowie die Vernetzung mit bundesweiten Stellen. Eine Menge an Aufgaben, wie ich finde.

Obwohl sich das Ministerium seiner Verantwortung bewusst ist, lässt es zukünftig wissentlich wichtige Aufgaben des §14 SGB VIII außen vor. So  war es schon ein dreistes Stück was den Ausschussmitgliedern in der Sitzung des Sozialausschusses am 28. Mai 2014 zugemutet wurde. Auf der Tagesordnung stand die Frage nach der Zukunft der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz. Die Landesregierung berichtete, dass die institutionelle Förderung der Landesstelle gegen Jahresende ausläuft, die Projekte des Kinder- und Jugendschutzes ab 2015 jedoch von fjp media übernommen werden sollten. Damit wäre die Wahrnehmung der Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes weiterhin gewährleistet. Bevor wir jedoch in die Diskussion eintraten, erreichte uns eine Pressemeldung aus dem Sozialministerium. Daraus wurde deutlich, dass es zukünftig  ein Kompetenzzentrum Jugendmedienschutz mit Schwerpunkt Medienkompetenz geben soll. Diesen Stil des Ministeriums  im Umgang mit den Abgeordneten kritisieren wir auf das Schärfste.

Im letzten Kinder- und Jugendbericht des Landes Sachsen-Anhalt hatte das Ministerium noch eine ganz andere Auffassung zur Landesstelle Kinder- und Jugendschutz. Hier konnte  man lesen: „Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen darf sich nicht nur auf den Jugendmedienschutz beschränken. Die Aufgabe des erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutzes beinhaltet auch den Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.“  

Somit sieht sich die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag bestärkt, in dem wir die Landesregierung auffordern:

  • die neben dem Jugendmedienschutz ebenfalls existierenden Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII auf Landesebene weiterhin wahrzunehmen,
  • die entsprechenden Projekte  fortzuführen und im Haushaltsplanentwurf 2015/16  finanziell zu untersetzen und
  • dem Ausschuss für Arbeit und Soziales noch vor der Sommerpause zu berichten.

Im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes in Sachsen-Anhalt bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.