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Monika Hohmann zu TOP 21: Kinderbetreuung angemessen finanzieren - Familien und Kommunen entlasten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

es erschließt sich mir nicht, warum die AfD ihren Antrag heute einreicht. In der vergangenen Landtagssitzung wurden die Änderungen im Kinderförderungsgesetz beschlossen und verabschiedet. Es kamen dazu null Anregungen bzw. Änderungsanträge von der AfD. Auch im Fachausschuss, ebenfalls null Beitrag von Ihnen. Man könnte es abgekürzt wie folgt sagen: „Guten Morgen, auch schon aufgewacht?“

Sehr geehrte Damen und Herren, schaut man sich den Antrag genauer an, kann man nur den Kopf schütteln. Warum?

1. Die AfD möchte mehr Zuständigkeit für die gemeindliche Ebene. Welche genau, lässt sie dabei offen.

2. In dem Antrag unter Punkt 4, möchte die AfD, dass Einrichtungsträger nur Geld vom Land erhalten, wenn sie LEQ- Vereinbarungen mit dem Landkreis- sprich Jugendamt, abschließen. Im Punkt 3 möchten sie aber genau diese Aufgabe auf gemeindlicher Ebene einrichten. Deshalb meine Frage:“ Was wollen Sie denn nun?“

3. Sie möchten den derzeitig geltenden Ganztagsanspruch verändern und halbieren. Sie möchten wieder ausgrenzen und stigmatisieren. Den Ganztagsanspruch einzuschränken, würde erneut eine Zwei-Klassen-Betreuung einführen, für welche die Kinder am allerwenigsten können.

Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Mit uns wird dieses Vorhaben nicht umsetzbar sein.

Sie vertreten außerdem in Ihrem Antrag die Meinung, dass mit dieser Maßnahme, die Kommunen „schlagartig finanziell entlastet werden“. Was heißt schlagartig und auf welche Befunde stützen sich denn Ihre Aussagen? Können Sie belastbare Zahlen nennen? Nein, das können Sie nicht. Sie behaupten einfach nur und wollen somit für Stimmung vor Ort sorgen.

Ich kann Ihnen nur abschließend sagen: Legen Sie im Zuge der KiFöG- Novelle, die in diesem Jahr noch ansteht, einen eigenen Gesetzentwurf vor, damit wir uns mit diesem auch inhaltlich auseinandersetzen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!