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Monika Hohmann zu TOP 21: Evaluation der Vereinbarung zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe gem. SGB VIII §§ 11 bis 13 im Land Sachsen-Anhalt

Die Fraktion DIE LINKE wird sich bei der Abstimmung der Beschlussempfehlung zur Evaluation der Vereinbarung zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe gem. SGB VIII §§ 11 bis 13 im Land Sachsen-Anhalt, enthalten.
Ich möchte dies wie folgt begründen: Die Koalition ist unserem Anliegen, die Vereinbarung weiter zu entwickeln und Ende 2013 neu abzuschließen, nachgekommen. Dennoch sehen wir  in einer Berichterstattung, welche nach 3 Jahren erfolgen soll, unseren ursprünglichen Antrag als nicht erfüllt. Für uns war und ist eine Evaluation von großer Bedeutung, denn durch sie hätten wir die Chance gehabt, fundierte Erkenntnisse zu erhalten. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde von der Koalition gefordert, die künftige Berichterstattung unter qualitative Standards zu setzen. Dazu lässt sich jedoch in der Beschlussempfehlung nichts finden. Auch sind die Vorschläge seitens des Kultusministers, der sich ein Hearing oder eine Evaluation nach zwei Jahren (Voraussetzung vorhandene finanzielle Mittel) vorstellen könnte, nicht berücksichtigt worden.

Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung die  Jugendpauschale und das Fachkräfteprogramm um jeweils eine Million Euro kürzen will,  stellt sich die Frage, ob die Partner auf kommunaler Ebene  zukünftig noch  Kooperationsvereinbarungen abschließen werden. Der immer stärkere Abbau der Strukturen in der Jugendarbeit macht es sehr schwer, vor Ort  verlässlich zusammen zu arbeiten.
Wer möchte denn eine Kooperation vereinbaren, wenn unsicher ist,  ob es den Partner im nächsten Jahr überhaupt noch gibt.

Auch vor diesem Hintergrund wäre eine Evaluation sehr hilfreich gewesen. Sollte die Landesregierung tatsächlich an Partizipation und Teilhabe junger Menschen festhalten, muss sie einen verbindlichen Rahmen setzen, damit die Akteure vor Ort handlungsfähig bleiben können. Nach 16 Jahren Förderung der Jugendarbeit ist es nicht nachvollziehbar, dass sich das Land  jetzt aus seiner Verantwortung stiehlt. Dies ist unverantwortlich, unsozial und auf keinen Fall zukunftsorientiert. Auf den nächsten Bericht können wir gespannt sein. Wir erhoffen uns dann, dass dieser in der Qualität mehr bietet als der uns vorgelegte. Wir erwarten auch, dass  aufgeworfenen Problemstellungen wie die der Fortbildung verbessert und im Interesse Aller qualifiziert werden. Hier gilt es, Synergien zu erschließen. Das heißt, Fortbildungsveranstaltungen sind so zu planen, dass Doppelstrukturen abgebaut werden bzw. erst gar nicht entstehen.  

Zum Schluss möchte ich mein Bedauern darüber ausdrücken, dass es den KollegInnen der Koalition sowohl im Bildungsausschuss  als auch im mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales, nicht möglich war sich untereinander zu einigen. Ein einstimmig gefasster Satz aus der vorläufigen Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, war den Abgeordneten von SPD und CDU im Bildungsausschuss doch nicht ganz geheuer. Kurzerhand beantragten sie deshalb dessen  Streichung. Um welchen Satz ging es? Ich zitiere: „ Der Landesregierung und dem Kinder-und Jugendring des Landes ist Gelegenheit zu geben, in den Ausschüssen Bericht zu erstatten.“ Ich denke, wenn es eine Kooperation zwischen drei gleichberechtigten Partnern gibt, sollte auch jeder die Möglichkeit bekommen, seine Meinung zu äußern.