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Monika Hohmann zu TOP 20: Krankenhausunterricht für Kinder mit langwierigen psychischen Erkrankungen

„In den Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist die Situation der Unterrichtsversorgung immer noch unbefriedigend. Der vor zwei Jahren angestoßene Prozess der Verbesserung in quantitativer und qualitativer Hinsicht ist ins Stocken gekommen. Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten erfordert u. a. die Einbeziehung der am Klinikunterricht beteiligten Pädagogen in den therapeutischen Prozess, was nur mit ausreichenden Wochenstundenkontingenten und personeller Kontinuität gelingen kann.“

Diese von mir zitierte Stellungnahme stammt aus dem 19. Bericht des Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung.  Bekannt auch als Psychiatriebericht, der uns im Januar dieses Jahres im Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgestellt wurde. Bereits in der 5. Wahlperiode haben wir zu diesem Thema einen Antrag eingebracht. Leider konnte er vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr abschließend beraten werden und fiel der Diskontinuität anheim.

Die derzeitige bei aller Entwicklung immer noch unbefriedigende Situation der Unterrichtsversorgung an psychiatrischen Kliniken für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen hat uns veranlasst, dieses Anliegen erneut aufzugreifen und den begonnenen Diskussionsprozess vom Januar 2011 fortzusetzen.  Die damalige Forderung des Bildungsausschusses, ein Expertengespräch zum Krankenhausunterricht sowie über notwendige Entwicklungen auf diesem Gebiet durchzuführen, haben wir aufgenommen und unter Punkt 2 unseres Antrages formuliert.

Für uns ist es nach wie vor sehr wichtig, dass die Landesregierung  endlich ein tragfähiges Konzept und nicht nur einen „Maßnahmenplan“ zur Verbesserung des Krankenhausunterrichts unter besonderer Berücksichtigung der Situation seelisch und psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher mit stationärer Unterbringung vorlegt. Angesichts der Tatsache, dass dieses Thema nicht neu ist, halten wir es für möglich, dieses Konzept bis zum Ende des Jahres 2013 zu erstellen. Die Ergebnisse des Expertengesprächs sowie die unter Punkt 3 unseres Antrages formulierten Schwerpunkte sollten im Konzept Berücksichtigung finden.

Wir sind uns bewusst, dass der Einwand aus 2010 von der damaligen Ministerin Wolf, bezüglich unserer vier geforderten Kriterien, wahrscheinlich heute durch den Kultusminister wieder aufgegriffen wird. Dennoch sind wir der Auffassung, dass trotz des sieben Punkte umfassenden Maßnahmenkatalogs die Strukturprobleme des Krankenhausunterrichts nach wie vor noch nicht umfassend geregelt sind. Hier steht auf der einen Seite der Unterricht, der auf ein im klassischen Sinne erkranktes Kind abzielt und auf der anderen Seite der Unterricht in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der den Bedürfnissen nicht Weise gerecht wird. Wir brauchen in diesen Einrichtungen spezielle Rahmenbedingungen, die weit über den klassischen Unterricht hinausgehen. Hier denke ich insbesondere an die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, Stichwort Schulsozialarbeiter und natürlich an in besonderer Weise qualifizierte Lehrkräfte. Deshalb ist es uns wichtig, dass  jede Klinik in der Kinder- und Jugendpsychiatrie über eine Stammlehrerschaft mit den notwendigen Qualifizierungen verfügt. Aus dem Eckpunktepapier des Kultusministeriums geht dies nicht eindeutig hervor.
Zu dem Unterpunkt der eindeutigen Zuordnung von Kliniken zu Förderzentren möchte ich nur kurz anmerken: Bestehende Einrichtungen, die mit dem Krankenhausunterricht beauftragt wurden, sind auf ihren zukünftigen Bestand hin zu überprüfen. Wir alle wissen, dass mit der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung ab 2014 sich einiges im Land verändern wird. Gerade im Bereich der Förderschulen für Lernbehinderte kann es, wie uns im Bildungsausschuss mitgeteilt wurde, zu einer Reduzierung der Standorte um ca. 50% kommen. Diese Veränderungen gilt es ebenfalls in dem zu erstellenden Konzept zu berücksichtigen.

Mit Punkt 4 unseres Antrages möchten wir die Landesregierung bitten, in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales uns über Regelungen und Erfahrungen der anderen Bundesländer bei der Durchführung des Krankenhausunterrichts zu informieren. Vielleicht gibt es ja Modelle, die durchaus gut funktionieren und unserem Anliegen zu diesem Thema sehr nahe kommen. Auf interessante Gespräche in den Ausschüssen freue ich mich.
Ich bitte Sie unserem Antrag zuzustimmen, damit langwierig erkrankte Kinder und Jugendliche die gleichen Chancen in der schulischen Bildung erhalten.